Startseite Allgemeines Justiz Strafverfahren gegen Susanne G. wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a. („Soko Karte“)
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Strafverfahren gegen Susanne G. wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a. („Soko Karte“)

qimono (CC0), Pixabay
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Der 7. Strafsenat des Oberlandesgericht München hat heute die Angeklagte wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, wegen Bedrohung, wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen Störung des öffentlichen Friedens durch die Ankündigung von Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Es wurde Führungsaufsicht angeordnet.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte im Dezember 2019 an den Landrat des Landkreises Nürnberger Land eine Beileidskarte verschickte, in welcher sie mit der Tötung des Landrats drohte. Zur Überzeugung des Gerichts versandte die Angeklagte 5 weitere Drohschreiben im Januar bzw. März 2020 an den Landrat des Kreises Nürnberger Land, an den Bürgermeister der Gemeinde Schnaittach sowie an einen Moscheeverein und an einen Flüchtlingshilfeverein, wobei sie diesen Schreiben jeweils eine Pistolen- bzw. Gewehrmunition beilegte, die sie sich zuvor beschafft hatte.

Zur Überzeugung des Gerichts kaufte die Angeklagte ferner das Buch „Die Autobombe“, das zahlreiche Anleitungen zum Bau unkonventioneller Spreng- und Brandbomben enthält. Schließlich beschaffte sich die Angeklagte nach den Feststellungen des Gerichts das erforderliche Material, um eine Benzinhandbombe zu bauen, mit der sie einen Anschlag auf Amtsträger und auf Menschen muslimischen Glaubens verüben wollte. Das Material für den Bau der Benzinhandbombe führte die Angeklagte nach den Feststellungen des Gerichts griffbereit in ihrem Fahrzeug mit sich.

Bei der Strafzumessung würdigte der Senat zugunsten der Angeklagten, dass sie nicht vorbestraft ist und dass sie sich wegen der Coronapandemie unter erschwerten Bedingungen seit September 2020 in Untersuchungshaft befindet. Zu Ihren Lasten wertete das Gericht die kriminelle Energie, die Beweggründe und die Ziele der Angeklagten, die nach den Urteilsfeststellungen von einer rassistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Grundhaltung getragen waren. Strafschärfend berücksichtigte der Senat ferner die massiven Auswirkungen, die die Drohschreiben für die Geschädigten und ihre Familie hatten. Das Gericht berücksichtigte außerdem, dass die Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat weit vorangeschritten war.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigung und Generalbundesanwaltschaft steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

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