In dem Strafverfahren Staatsanwaltschaft Lübeck Az. 720 Js 47524/06 gegen Thorsten Prochnow, geb. 22.08.1973, whft. Kanalstr. 25, 22085 Hamburg wegen gewerbsmäßigen Betruges u.a sind aufgrund der dinglichen Arreste der Staatsanwaltschaft Lübeck vom 17.12.2008, bestätigt und verlängert durch Beschlüsse des Amtsgerichts Lübeck vom 12.06.2009 und 10.12.2009, verschiedene Vermögenswerte im Inland gesichert worden. Das Landgericht Lübeck hat in dem Strafverfahren gegen Prochnow, 6 Kls 8/14, den dinglichen Arrest gem. § 111 i Abs. 2, 3 StPO für 3 Jahre ab Rechtskraft des Urteils vom 26.06.2015 aufrechterhalten.
Thorsten Prochnow wurde vorgeworfen, im Jahr 2007 über den Freiverkehr der Deutschen Börse AG Aktien der in der Schweiz ansässigen Accel Energy AG beworben und verkauft zu haben, obwohl ihm bekannt war, dass die Gesellschaft keiner operativen Tätigkeit nachging und daher substanzlos war.
Die Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft Lübeck ist nicht ausreichend. Geschädigte Käufer der Aktien mögen sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Lübeck, Travemünder Allee 9, 23568 Lübeck, zum Az. 720 Js 47524/06 schriftlich in Verbindung setzen.
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