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Strafzinsen

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Für Geldanlagen wie Festgeld und Sparvertrag gibt es aktuell nur noch geringe Zinsen. Einzelne Geldinstitute berechnen mittlerweile sogar Minuszinsen, allerdings bisher nur für Großkunden. Die Deutsche Skatbank beispielsweise erhebt ab einer Gesamteinlage von drei Millionen Euro auf einem Giro- oder Tagesgeldkonto einen Zinssatz von minus 0,25 Prozent. Natürlich sind das andere Summen als bei den meisten Privatanlegern. Negative Zinsen sind für Verbraucher also auch weiterhin die Ausnahme. Seit September 2014 liegt der Einlagesatz der Europäischen Zentralbank (EZB) bei minus 0,2 Prozent. Banken entstehen also Kosten, wenn sie über Nacht Geld bei der EZB halten. Bisher schließen die meisten Banken aus, diese Negativzinsen an den Verbraucher weiterzugeben. Bei laufenden Verträgen wäre die Erhebung von Negativzinsen rechtlich unzulässig. Bei Neuverträgen wäre dies grundsätzlich möglich, allerdings wäre es irreführend, eine entsprechende Vereinbarung noch Sparvertrag zu nennen. Zudem dürfte dann auch nicht mehr wie bisher mit der vollen Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung geworben werden. Statt Negativzinsen halten wir die Erhebung neuer und höherer „Gebühren“ für die wahrscheinlichere Strategie der Banken. Das berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg auf ihrer aktuellen Internetseite in einem Beitrag.

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