StVO-Novelle und Fahrverbote gelten nicht
Die Ende April 2020 in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung ist wohl formal fehlerhaft. Weil das Zitiergebot aus dem Grundgesetz teilweise verletzt wurde, sei es aus Gründen der Rechtssicherheit geboten, die gesamte Änderungs-Verordnung als nichtig anzusehen meint der ADAC. Nach Rechtsauffassung des ADAC führt das unvollständige Zitieren der Ermächtigungsgrundlage dazu, dass zumindest die neuen Fahrverbote, die bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21km/h (innerorts) gelten sollen, nicht wirksam sind.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hatte bereits im Mai Zweifel an der Verhältnismäßigkeit dieser Fahrverbote geäußert, und meint die Folgen abmildern zu wollen.
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