Ein Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow aus Dresden
Frage: Herr Iwanow, die BaFin warnt vor Stratego IPO, einem nicht lizenzierten Anbieter von Finanzdienstleistungen. Was bedeutet das für Anleger, die bereits investiert haben?
Michael Iwanow: Eine BaFin-Warnung ist ein starkes Alarmsignal. Sie bedeutet, dass das Unternehmen in Deutschland ohne die erforderliche Lizenz agiert. Für betroffene Anleger heißt das in erster Linie: höchste Vorsicht! Denn wenn ein Anbieter ohne BaFin-Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbietet, sind die Verbraucher nicht durch deutsche Finanzaufsichtsschutzmechanismen abgesichert. Es besteht ein hohes Risiko, dass es sich um einen unseriösen oder gar betrügerischen Anbieter handelt.
Frage: Viele Anleger haben über Stratego IPO möglicherweise bereits in Aktien investiert oder ein „D-Sparkonto“ eröffnet. Was können sie jetzt tun?
Michael Iwanow: Zunächst sollte jeder Betroffene überprüfen, welche Zahlungen bereits erfolgt sind und welche vertraglichen Unterlagen vorliegen. Alle Kontoauszüge, Überweisungsbelege, E-Mails und Verträge sollten sorgfältig gesichert werden. Wer noch Zahlungen offen hat oder unter Druck gesetzt wird, weiteres Geld zu überweisen, sollte dies unbedingt unterlassen.
Der nächste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der eigenen Bank. In manchen Fällen können Überweisungen zurückgebucht oder zumindest nachverfolgt werden. Zudem kann es sinnvoll sein, eine Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu erstatten, da es sich um einen potenziellen Anlagebetrug handeln könnte.
Frage: Ist eine Rückerstattung des investierten Geldes realistisch?
Michael Iwanow: Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Falls das Geld noch nicht weitertransferiert wurde und auf einem Konto innerhalb der EU liegt, gibt es unter Umständen eine Chance, es zurückzuerhalten. Liegt das Geld jedoch auf ausländischen Konten, insbesondere in Offshore-Finanzzentren, wird es äußerst schwierig. Hier kann ein spezialisierter Anwalt oder ein Ermittlungsdienst helfen, aber die Erfolgschancen sind oft begrenzt.
Frage: Welche Rolle spielt die BaFin in einem solchen Fall?
Michael Iwanow: Die BaFin kann Unternehmen zwar überwachen und warnen, aber sie selbst erstattet keine Rückzahlungen an Anleger und führt auch keine individuellen Ermittlungen durch. Die Behörde informiert jedoch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, sodass Ermittlungen aufgenommen werden können.
Frage: Was sollten Anleger tun, um in Zukunft nicht auf unseriöse Anbieter hereinzufallen?
Michael Iwanow: Wichtig ist, immer zu überprüfen, ob ein Unternehmen über eine BaFin-Lizenz verfügt. Dies kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin online geprüft werden. Außerdem sollte man vorsichtig sein, wenn hohe Renditen ohne Risiko versprochen werden oder wenn Druck ausgeübt wird, schnell zu investieren. Seriöse Anbieter drängen Kunden nicht zu sofortigen Entscheidungen. Wer unsicher ist, sollte vor einer Investition unbedingt einen unabhängigen Finanzberater oder einen Anwalt konsultieren.
Frage: Gibt es eine Möglichkeit, eine Sammelklage oder eine gebündelte rechtliche Vorgehensweise gegen Stratego IPO zu starten?
Michael Iwanow: Wenn sich genügend Betroffene zusammenschließen, könnte ein gemeinsames rechtliches Vorgehen sinnvoll sein, um Kosten zu sparen und den Druck auf die Ermittlungsbehörden zu erhöhen. Ich empfehle betroffenen Anlegern, sich an spezialisierte Kanzleien oder Verbraucherzentralen zu wenden, um zu prüfen, welche rechtlichen Schritte möglich sind.
Frage: Abschließend, was raten Sie Anlegern, die unsicher sind, ob sie auf einen unseriösen Anbieter gestoßen sind?
Michael Iwanow: Lieber einmal zu viel skeptisch sein als einmal zu wenig! Wer Zweifel hat, sollte gründlich recherchieren, Erfahrungsberichte im Internet suchen und sich notfalls von einem Anwalt beraten lassen. Und falls eine Firma schon von der BaFin ins Visier genommen wurde – Finger weg!
Vielen Dank für das Gespräch, Herr Iwanow.
Kommentar hinterlassen