StrateVic Finance Group AB: BaFin setzt Zwangsgelder fest
Die BaFin hat zur Durchsetzung einer Anordnung der Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten aus §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) am 8. November 2019 gegen die StrateVic Finance Group AB Zwangsgelder in Höhe von 230.000 Euro festgesetzt.
Wie die BaFin bereits bekannt machte, hat die StrateVic Finance Group AB gegen die Pflichten aus § 114 Absatz 1 WpHG in Bezug auf den Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 verstoßen und die BaFin hat die Erfüllung dieser Pflichten mit Bescheid vom 16. August 2019 angeordnet. Der Anordnung wurde nicht Folge geleistet.
Der Zwangsgeldfestsetzungsbescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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