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Strauss INNOVATION GmbH & Co. KG- Insolvenzeröffnung

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Von der angedachten Rettung ist man damit Meilenweit weg.

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 20/14  

Über das Vermögen

 

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 16097 eingetragenen Strauss INNOVATION GmbH & Co. KG, Raiffeisenstraße 16, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 58361 eingetragene Strauss INNOVATION Verwaltungs GmbH, Raiffeisenstraße 16, 40764 Langenfeld (Rheinland), diese vertreten durch die Geschäftsführer Uwe Gramminger, Gary Temple und Paula Minowa

 

 

 

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.03.2014, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.01.2014 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Es wird Eigenverwaltung angeordnet.

 

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 – 285 InsO).

 

Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier, Brückenstr. 21, 50667 Köln.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.04.2014 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.

 

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 30.01.2014 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet.

Es wird ein Gläubigerausschuss nach § 67 InsO eingesetzt.

 

Zu Mitgliedern werden bestimmt:

Jan Theo Baumann, Nassauer Allee 57, 47533 Kleve,
Bundesagentur für Arbeit, Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf,
Commerzbank AG, vertr. d. d. Vorstand, Gallusanlage 7, 60329 Frankfurt,
Sigrid Haack, Fehrbellin Straße 4, 50737 Köln und
Angela Harendt, Friedensalle 254, 22763 Hamburg.
ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Dr. Carsten Müller-Seils, Kennedyplatz 2, 50679 Köln

 

Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.

 

Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.

 

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am

 

Freitag, 09.05.2014, 12:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 1. Etage, Sitzungssaal 1.115.

 

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

 

die Person des Sachwalters,
die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),

und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§§ 157, 159 InsO),
Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
Beschlussfassung über die Beantragung eines Zustimmungsvorbehalts nach § 277 InsO

Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

 

Mittwoch, 21.05.2014, 10:00 Uhr,  

im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.

 

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.05.2014 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.

 

Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).

 

Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

 

Düsseldorf, 30.03.2014

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