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Streik

wewahn (CC0), Pixabay
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Der Warnstreik der Hafenarbeiter in  Bremerhaven, Bremen, Wilhelmshaven und Brake darf vorerst weiterlaufen.

Arbeitsgerichte in Bremen, Oldenburg und Wilhelmshaven haben Anträge auf einstweilige Verfügungen von mehreren Hafenlogistikern, den Warnstreik zu stoppen, abgelehnt, wie Sprecher der Gerichte heute sagten. Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig.

„Die Arbeitgeber waren der Auffassung, der Streik sei rechtswidrig“, sagte ein Sprecher des Bremer Arbeitsgerichtes. Aus Sicht der Arbeitgeber war der Warnstreik unverhältnismäßig. Dazu führte die Seite vier Punkte an: Sie bemängelten einen fehlenden Streikbeschluss der Gewerkschaft und eine nicht hinreichend konkrete Arbeitskampfforderung. Zudem führten sie an, dass das Gemeinwohl unverhältnismäßig belastet und beeinträchtigt werde und dass ein Schlichtungsverfahren hätte durchgeführt werden müssen.

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