Streikfolgen vor Gericht

Published On: Donnerstag, 25.04.2013By

Wieder einmal muss sich ein Gericht mit der Frage befassen, ob die Gewerkschaft der Flugsicherung für Streikfolgen im Luftverkehr haften muss. Das Hessische Landesarbeitsgericht verhandelt dazu heute in zweiter Instanz eine Sammelklage der Fluggesellschaften Lufthansa, Air Berlin, Tuifly und Germanwings. Diese verlangen von der GdF wegen ausgefallener oder verspäteter Flüge rund 32 500 Euro Schadensersatz.

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