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Strengere Auflagen für Export von Giftmischungen

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Die EU verschärft die Regeln für die Ausfuhr von Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zu Folterzwecken verwendet werden können. Heute soll im zuständigen Ausschuss für internationalen Handel des EU-Parlaments über eine neue Verordnung abgestimmt werden. Der Entwurf sieht vor allem für den Export von Substanzen, die als Giftinjektion bei Hinrichtungen in den USA verwendet werden könnten, erhöhte Auflagen vor. Wird der Entwurf von EU-Parlament und Rat angenommen, ersetzt er die Verordnung von 2005.

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