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Bru-nO (CC0), Pixabay
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Im Rahmen der Energiewende steigt nicht nur die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien deutlich an, auch auf der Verbrauchsseite wird eine große Zahl von Elektroautos und elektrische betriebenen Wärmepumpen neue Anforderungen an die Stromnetze stellen.

Die Bundesregierung plant eine weitreichende Reform der Stromnetzentgelte und will dabei insbesondere das Flexibilitätspotential der Ladestationen für Elektromobilität und die Wärmepumpen der privaten Haushalte berücksichtigen. Netzentgelte sind Gebühren, die jeder Nutzer eines Gas- oder Stromnetzes für Versorgungssicherheit und Netzausbau an den Netzbetreiber zahlen muss.

Dazu zählen private Haushalte wie auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Industriebetriebe. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Consentec GmbH beauftragt, für die Reform der Netzentgelte eine Lösung vorzuschlagen, die die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie gleichzeitig die Stabilität der Stromnetze berücksichtigt.
 
„Bei der geplanten Reform der Netzentgelte sind die privaten Haushalte besonders betroffen. Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, die Belange von Verbrauchern auch als Priorität umzusetzen. Das betrifft insbesondere eine hohe Wahlfreiheit bei den Tarifen und niedrige Kosten für Verbraucher. Wenn sie ihr Elektroauto nachts laden und somit das Netz entlasten, muss sich das auch positiv auf ihre Stromrechnung auswirken. Das vorgelegte Gutachten zeigt, dass dies möglich ist“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

„Wir kommen zu dem Ergebnis, dass das „Modell der zeitvariablen Netzentgelte“ dem „Modell der Spitzenglättung“ im Regelbetrieb weit überlegen ist und daher auch gesetzlich als Regellösung fest verankert werden sollte.“, so Wolfgang Fritz von der Consentec GmbH.

Stromverbrauch flexibler gestalten

Die Stromerzeugung unterliegt durch die Zunahme der erneuerbaren Energien wachsenden Schwankungen. Eine Möglichkeit, diese Schwankungen auszugleichen, besteht in einer stärkeren Anpassung des Stromverbrauchs an die Stromerzeugung. Durch einen flexibleren Verbrauch können auch die Stromnetze besser ausgelastet werden.

Eine Flexibilisierung des Verbrauchs kann somit an verschiedenen Stellen im Stromversorgungssystem zur Verbesserung der Kosteneffizienz und der Versorgungssicherheit beitragen.

Die Elektrifizierung der Bereiche Verkehr, Gebäude und Industrie kann eine tragende Rolle bei der Erreichung der deutschen Klimaziele spielen. Vor dem Hintergrund der Mobilitätswende und des damit einhergehenden Anstiegs privater Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sowie der Elektrifizierung im Gebäudesektor durch elektrische Wärmepumpen rückt jetzt das Flexibilitätspotential des Stromverbrauchs der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Fokus .Diese neuen Verbrauchseinrichtungen können flexibler betrieben werden als zum Beispiel Küchengeräte, Durchlauferhitzer oder Lampen. Ein Teil der E-Autos kann auch nachts geladen, der Betrieb von Wärmepumpen zeitlich befristet unterbrochen werden.

Modell der Spitzenglättung birgt hohe Risiken für Verbraucher

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beabsichtigt, die zusätzliche Flexibilität der neuen Verbrauchseinrichtungen der privaten Haushalte und die daraus resultierenden Vorteile für die Stabilität der Stromnetze durch Regelungen auf Basis der Vorschrift § 14a Energiewirtschaftsgesetz zu erschließen.

Ein vom BMWi beauftragtes Beraterkonsortium Ernst & Young / BET hat zur Umsetzung das Modell der „Spitzenglättung“ vorgeschlagen. Dieser Ansatz sieht direkte Eingriffsmöglichkeiten durch die Netzbetreiber in den Betrieb der flexiblen Verbrauchseinrichtungen in Form von Abschaltungen von bis zu 1,5 Stunden pro Tag vor. Dabei soll nur ein Teil der Verbrauchseinrichtungen einbezogen werden und die Wahlfreiheit der Verbraucher in Bezug auf die Eingriffsmöglichkeiten der Netzbetreiber würde (stark) eingeschränkt.

Eine Kostenoptimierung zugunsten der Verbraucher fehlt, der Vorschlag sieht sogar die Einführung neuer, u.U. sehr hoher Entgelte für Flexibilität vor, insbesondere wenn dem Netzbetreiber kein Zugriff auf die Flexibilität gewährt wird. Einmal eingeführt, wäre das Modell zudem aufgrund seiner Komplexität nur unter großem Aufwand zu ändern. Ein Vorteil des Modells „Spitzenglättung“ besteht darin, dass akute Netzengpässe und damit ggf. verbundene Stromausfälle durch direkte Eingriffe des Netzbetreibers besser vermieden werden können. Dies ließe sich aber auch mit einer verbraucherfreundlicheren und weniger tiefgreifenden Reform erreichen. Zudem unterbleibt ein Vergleich mit anderen – aus Verbrauchersicht vielversprechenderen – Modellen.

vzbv fordert zeitvariable Netzentgelte als verbraucherfreundlichen Regelansatz

Ein vom vzbv in Auftrag gegebenes Gutachten des Unternehmens Consentec GmbH vergleicht die unterschiedlichen Lösungsansätze aus Verbrauchersicht und kommt auf dieser Grundlage zu neuen Ergebnissen.

Das Modell der „Spitzenglättung“ als Regellösung wird abgelehnt, stattdessen wird das Modell der „zeitvariablen Netzentgelte“ unterstützt. Das heißt, Verbrauchern werden unterschiedliche Preise zu unterschiedlichen Zeiten angeboten, nach denen sie ihre Stromnutzung individuell anpassen können, wobei es ihnen freisteht, diese Anpassungen selbst vorzunehmen oder hierüber Vereinbarungen z.B. mit Lieferanten zu treffen.

Zum Beispiel könnten Verbraucher ihr E-Auto und/oder ihre Wärmepumpe zu nachfragearmen und daher preisgünstigen Zeiten betreiben. Das bietet Verbrauchern eine Reihe von Vorteilen, insbesondere:

  • Verbraucher erhalten durch Preissignale eine echte Wahlmöglichkeit bei der Nutzung der Flexibilität ihres Stromverbrauchs;
  • Engpässen im Stromnetz kann vorgebeugt, dadurch die Kosteneffizienz der Stromversorgung verbessert und eine Kostensenkung für Verbraucher ermöglicht werden;
  • Zeitvariable Netzentgelte kommen ohne Verpflichtungen und Strafzahlungen für die Verbraucher aus.

Im Ergebnis sollten die zeitvariablen Netzentgelte zur Regelung der Flexibilität des Stromverbrauchs privater Haushalte von der Bundesregierung als Regellösung bei der Reform im Energiewirtschaftsgesetz rechtlich verankert werden. Nur als Ausnahme – bei akut drohendem Stromausfall – sollte der Netzbetreiber das Recht haben, direkt in den Betrieb der flexiblen Verbrauchseinrichtungen einzugreifen.

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