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Strom Gaswerke-legal, oder mögliche Irreführung der Verbraucher?

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Das werden wohl dann möglicherweise die Gerichte entscheiden müssen, aber worum geht es eigentlich? Nun, es geht um die eingetragene Wortbildmarke „Strom Gaswerke“ die man derzeit „als Vertriebssystem“ zum Kauf anbietet. Die Idee dahinter ist sicherlich vertrieblich geprägt und sicherlich nicht dumm, denn ein solcher Begriff suggeriert Größe und als Verbraucher kannst Du hier Vertrauen haben. Genau das dürfte gewollt sein. Unserer Redaktion liegen übrigens umfangreiche Dokumente zu dem Thema vor.

„Strom Gaswerke“ an sich ist dann letztlich aber auch aus unserer subjektiven Sicht nicht das Entscheidende, sondern die weitergehenden Möglichkeiten, die sich daraus dann für die Vertragspartner des Inhabers der Wortbildmarke ergeben. Mal angenommen, ich „kaufe“ mir das Recht, die Marke für die Stadt Berlin zu nutzen, dann könnte ich nach uns vorliegenden Unterlagen durchaus wie nachfolgend werben: „Strom Gaswerke Berlin“. Das hört sich dann für den normalen Verbraucher an, als würde er hier ein „öffentliches Unternehmen“ vor sich haben. Genau das könnte gewollt sein. Hat er aber nicht, denn er landet lediglich bei einem Stromvermittler. Nun haben wir das Thema mit insgesamt 17 Anwälten besprochen und jeder meint: „Klagt Jemand dagegen, wird der Werbende ein Problem bekommen“. Genau so sehen wir das auch.

Wir wollen den Vorgang aber nun einmal an die Wettbewerbszentrale und an die Verbraucherzentrale weiterreichen, um zu erfahren, wie man es dort sieht. Möglicherweise ist das dann aber auch alles im Rahmen des Möglichen und Erlaubten, denn auch der Markeninhaber wird sich sicherlich rechtlich dazu erkundigt haben. Spannend! Schauen wir mal.

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