Im Jahr 2009 lag nach vorläufigen Angaben der Durchschnittserlös (Grenzpreis) für Stromlieferungen an Sondervertragskunden bei 10,49 Cent je Kilowattstunde und damit um 15,8% höher als im Jahr 2008.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, überschritt der Grenzpreis 2009 erstmals das Niveau von 10 Cent je Kilowattstunde. Der starke Anstieg lässt sich durch die längeren Laufzeiten der Lieferverträge und die darin vereinbarten Preisen erklären: so diente meist das hohe Preisniveau des zweiten Halbjahres 2008 als Basis der Vertragsabschlüsse für Stromlieferungen im Jahr 2009.
Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Versorgungsunternehmen je Kilowattstunde Strom, berechnet aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden. Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Strom zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen.
Der Durchschnittserlös an alle Letztverbraucher belief sich im Jahr 2009 auf 12,98 Cent je Kilowattstunde. Das ist ein Plus von 12,6% gegenüber 2008. Bei der Abgabe an Tarifkunden (Haushalte und Kleinstverbraucher) erlösten die Versorgungsunternehmen 2009 im Durchschnitt 17,75 Cent je Kilowattstunde, das waren 7,3% mehr als 2008.
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