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Für den Eintrag in das Klageregister haben Betroffene ausreichend Zeit. Das geht bis einen Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung. „Im Augenblick können wir noch nicht absehen, wann das Gericht einen Termin für die erste mündliche Verhandlung anberaumen wird. Wir informieren Betroffene rechtzeitig über die Medien, unsere Homepage und via Newsletter“, sagt Kerstin Wolf, Leitung Fachgruppe Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Um sicher zu gehen, empfehlen wir, den Eintrag ins Klageregister zeitnah vorzunehmen“, so Wolf weiter.

Schadenshöhe online berechnen

Für die Berechnung der Schadenshöhe bietet die Verbraucherzentrale Hessen einen kostenlosen Online-Rechner an. Damit können Geschädigte Verbraucher einfach den ihnen zustehenden Schadenersatzbetrag ermitteln. „Personen, die sich an unserer Musterfeststellungsklage beteiligen, sollten allerdings erst das Urteil abwarten, bevor sie sich direkt an Stromio wenden“, so Wolf. Für Beteiligte an der Klage sei die Verjährung gehemmt.

Bei Fehlern in der Schlussrechnung widersprechen

Etwa sechs Wochen nach Vertragssende, also Anfang Februar 2022, sollte Stromio seine Schlussrechnungen gestellt haben. Zur Durchsetzung der geltend gemachten Nachforderungen bedient sich Stromio eines Inkassodienstes. „Prüfen Sie die Schlussrechnungen sorgfältig. Bei Fehlern haben Sie das Recht, der gestellten Rechnung am besten per Einschreiben mit Rückschein zu widersprechen und um Korrektur zu bitten. Das Inkasso Unternehmen darf seine Forderung dann nicht geltend machen“, so Wolf.

Hintergrund

Der Energieversorger Stromio beendete in den letzten Wochen des Jahres 2021 rückwirkend zahlreiche Stromlieferungsverträge. Stromio begründete seine Entscheidung mit erheblichen Preissteigerungen auf dem Strommarkt. Mit ihrer Musterfeststellungsklage geht die Verbraucherzentrale Hessen im Namen der Betroffenen gegen Stromio vor. Vor dem Oberlandesgericht Hamm soll festgestellt werden, dass Stromio rechtswidrig gehandelt hat. Die Klage der Verbraucherzentrale Hessen ist dort seit dem 10. Mai 2022 anhängig. Seit dem 26. Juli 2022 ist das Klageregister beim Bundesamt  für Justiz eröffnet.

Weitere Informationen

Die Verbraucherzentrale Hessen informiert auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he laufend über den aktuellen Stand, unter anderem in einem ausführlichen FAQ, in dem Betroffene Antworten auf die häufigsten Fragen finden. Anmeldungen zum Newsletter sind möglich über www.verbraucherzentrale-hessen.de/newsletter-he.

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