Die Bundesregierung diskutiert aktuell eine Überarbeitung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög), die ab dem kommenden Wintersemester wirksam werden soll. Eine direkte Erhöhung der Fördersätze ist zwar nicht vorgesehen, jedoch plant die Regierung die Einführung einer Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro, die einmalig ausgezahlt wird. Diese finanzielle Unterstützung richtet sich an Studierende aus einkommensschwachen Familien oder an solche, die bereits Wohngeld beziehen, und soll dazu dienen, notwendige Ausgaben wie für einen Laptop,
Fachbücher oder einen Umzug zu decken. Zusätzlich ist geplant, die Freibeträge für das Einkommen der Eltern um fünf Prozent anzuheben und das eigene Einkommen der Studierenden bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze nicht auf die Bafög-Leistungen anzurechnen. Weitere geplante Änderungen umfassen Erleichterungen für Bafög-Empfänger bei Fachwechsel oder Verlängerung der Studienzeit.
Die Regierung strebt auch eine Digitalisierung des Bafög-Antragsverfahrens an, indem beispielsweise eine spezielle App eingeführt wird, die das Hochladen und Versenden von Nachweisen vereinfacht. Trotz dieser Neuerungen kritisieren einige Bildungspolitiker, Gewerkschaften und Studierendenvertretungen die Reform als unzureichend, besonders vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten. Sie fordern, dass die Bafög-Sätze in Zukunft automatisch an die Preisentwicklung angepasst werden sollten, ähnlich wie andere staatliche Sozialleistungen.
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