Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am Freitag der Änderung des Bundesausbildungförderungsgesetzes (BAföG) zugestimmt. Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Bettina Martin, hat an dieser Sitzung teilgenommen. BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger erhalten ab dem kommenden Wintersemester mehr Geld. Der Satz steigt von 427 Euro auf 452 Euro monatlich. Die zusätzliche Unterstützung für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, steigt von 325 Euro auf 360 Euro.
Martin zeigte sich vor allem darüber erfreut, dass der Kreis der Studierenden, die BAföG-berechtigt sind, durch die Änderungen wächst. „In den vergangenen Jahren haben immer weniger Studierende BAföG erhalten. Das BAföG hatte an Schlagkraft verloren“, sagte Martin. „Durch die dringend notwendigen Änderungen haben nun mehr junge Menschen Anspruch auf die Unterstützung durch das BAföG. Das bringt mehr Chancengleichheit in der Bildung.“
Künftig werden 2.415 Euro des Elterneinkommens anrechnungsfrei bleiben. Bislang waren es 2.000 Euro. Auch können Studierende mehr durch Nebenjobs dazuverdienen als bisher. War bislang ein Nebenverdienst von 290 Euro monatlich anrechnungsfrei, werden es jetzt 330 Euro sein.
Für Ministerin Martin sind die jetzigen Änderungen ein erster Schritt einer umfassenderen BAföG-Reform. „Ich begrüße es, dass die Bundesregierung sich vorgenommen hat, weitere grundlegende Veränderungen bei der wichtigsten öffentlichen Unterstützung für Studierende vorzunehmen. So muss z.B. der Kreditanteil deutlich gesenkt werden. Es kann nicht sein, dass Studierende nach Abschluss ihrer akademischen Ausbildung die Hochschule mit einem Berg Schulden verlassen, den sie oftmals über viele Jahre abbezahlen müssen.“
Bislang erhalten Studierende die Hälfte des BAföG als Zuschuss und die andere Hälfte als zinsloses Darlehen. Die Bundesregierung will noch in dieser Wahlperiode auch den Fachrichtungswechsel ohne Auswirkungen auf das BAföG ermöglichen und die Höchstförderungsdauer anpassen.
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