Die Bundesregierung will die Regeln für eine Selbstanzeige bei Geldwäsche und Steuerhinterziehung deutlich verschärfen. Das Kabinett brachte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg. Demnach können Steuerbetrüger bei einer Selbstanzeige nicht mehr ohne weiteres mit Straffreiheit rechnen.
Steuersünder sollen künftig nicht mehr so leicht wie bisher durch Selbstanzeige einer Strafe entgehen können. Auch soll eine sogenannte Teilselbstanzeige in Zukunft ausgeschlossen werden. Wer einer Strafe wegen Steuerhinterziehung entgehen will, muss nunmehr umfassend gestehen und alle Konten angeben, auf denen er Geld vor dem Fiskus versteckt hat. „Bei einer Selbstanzeige tritt Straffreiheit künftig nur noch ein, wenn die Besteuerungsgrundlagen aller in Frage kommenden Steuerarten vollständig und zutreffend nacherklärt werden“, erläuterte das Finanzministerium.
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