Das Landgericht Stuttgart hat die Stuttgarter Lebensversicherung AG verurteilt, bestimmte Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen nicht mehr zu verwenden (Urteil vom 19. November 2013, Az. 11 O 47/13). Wir hatten das Versicherungsunternehmen verklagt, weil es sich weigerte, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umzusetzen.
Stuttgarter missachtete BGH-Urteil
Mit unserer Klage haben haben wir von dem Versicherer nur das gefordert, was der Bundesgerichtshof längst in anderen Verfahren entschieden hat. Es ist verwunderlich, dass die Stuttgarter Lebensversicherung bis zuletzt nicht anerkennen wollte, dass die Rechtsprechung des obersten Gerichts auch für sie gilt. Wie viele andere Unternehmen der Branche verwendete der Stuttgarter Versicherer in seinen Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungsverträgen Klauseln, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unrechtmäßig sind, weil in deren Folge Kunden wegen einer nachteiligen Verrechnung von Abschlusskosten und Provisionen sowie einer Art Kündigungsstrafe, dem sogenannten Stornoabzug, bei vorzeitiger Kündigung ihrer Verträge oft mehrere Tausend Euro verlieren.
Wir klagen weiter
Das aktuelle erstinstanzliche Urteil gegen das Stuttgarter Versicherungsunternehmen steht in einer Kette von Prozessen, die wir seit 2007 bis hin zum Bundesgerichtshof gegen die Versicherungswirtschaft führen. Obwohl der BGH im letzten Jahr in mehreren Entscheidungen unsere Rechtsauffassung bestätigt hat, ist es bedauerlich, dass wir immer wieder die Gerichte bemühen müssen, um Versicherungsunternehmen zur Einhaltung von Recht und Gesetz zu zwingen. Auch gegen die Versicherer Axa, HDI/Gerling (Aspecta), VGH Provinzial, BHW, R+V, DBV, Zurich, Skandia, Nürnberger, AachenMünchener und Victoria laufen auf unsere Initiative hin zurzeit Verfahren.
Ansprüche auf Nachzahlung anmelden
Der Fall der Stuttgarter Lebensversicherung zeigt erneut, dass die Versicherungsunternehmen nicht selbst aktiv werden, um ihre Kunden ordnungsgemäß zu entschädigen. Wir raten Betroffenen daher, ihre Ansprüche auf Nachzahlung schriftlich bei den Versicherern anzumelden! Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei.
In unserem Beitrag „Nachschlag für Millionen” lesen Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Quelle VBZ HH
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