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Die Sache mit den Pfändern und den Darlehen die man nicht zurückbekommt

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Es geht um Pfänder die die Inhaberin eines Hamburger Unternehmens beim Unternehmen Lombardium beliehen hat. das in den Jahren 2010 und 2011. Insgesamt beträgt der Pfandkreditbetrag 242.125 Euro. Offensichtlich wurden diese bis zu einem Zeitpunkt im Jahre 2014 nicht ordnungsgemäß zurückgeführt,denn Loambardium schreibt die Inhaberin des Unternehmens  mit einem, vom Inhalt her massiven Text, an und fordert insgesamt 282 748,30 Euro  an Zinsen und Darlehensgeldern zur Rückzahlung. Dieses Schreiben kann man auch so interpretieren, das Lombardium möglicherweise gar nicht im Besitz eines Pfandes war für das man einen Pfandkredit ausgereicht hat. Stimmt das, dann wäe das möglicherweise nicht nur ein Verstoß gegen die Pfandleihverordnung sondern sicherlich auch einmal haftungsrechtlich zu prüfen, ob der GF des Pfandauses Lombardium da seinen Pflichten denn ordnungsgemäß nachgekommen ist.

In dem Schreiben heißt es.

Sie und Ihr Lebenpartner David F. boten uns eine Klimt Vor-Zeichnung an zu seinem Gemälde „Die Jungfrau“ als Pfand an, und präsentierten eine Wertschätzung des angeblichen Sachverständigen Dr. Reinhard Jan.,Mayen. Nach dessen Werteinschätzung wurde eine ähnliche Zeichnung am 5. Februar 2008 bei Sothebys London für netto 399.210 Euro zugeschlagen, weshalb Dr. Jan. den Wert ihres angebotenen Pfandes auf 250.000-300.000 Euro“ schätzte. Wir gaben Ihnen daaruf ein Pfanddarlehen und erhöhten es 2 mal.

Wochenlang beteuerten Sie auf unsere Nachfrage: Das Bild sei Unterwegs zu Sotheby’s. Als wir nun den Status der Geschäfte zwischen Ihnen und uns aufarbeiteten, stießen wir auf die Tatsache, dass exakt diese Zeichnung bei Sotheby’s versteigert wurde, während wir Ihnen darauf die obengenannten Pfanddarehen gaben, nämlich am 9 Februar 2011. Und zwar für einen Hammerpreis  von 33.650 engl Pfund (rund 39.000 Euro), Verkäufer war laut Sotheby’y „Prperty From a private Austrian Collection“.

Die Darlehen sind bis heute nicht zurückbezahlt

Sie liehen sich also bei uns auf ein Bild, dass Sie nach unserer heutigen Kenntnis zum Zeitpunkt der Beleihung offenbar weder in Ihrem Eigentum noch in ihrem Besitz hatten, das fast Sechsfache dessen, was das Bild wert war, mit Hilfe eines betrügerischen Gutachtens. Wir haben es hier wegen der Höhe des Betrages strafrechtlich unseres Erachtens nicht nur mit einem einfachen Betrug gem.§263 Abs. 1 StGB (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren) zu tun, sondern mit einem besonders schweren Fall gem § 263 Abs. 3Ziff.2 StGB, bei dem die Strafandrohung “ Freiheiststrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren“ lautet. Und zwar alleine schon für diesen einen Fall (unten kommen noch weitere).

Das bedeutet: Wenn wir diesen Betrug anzeigen, wird die Strafe für Sie und Herrn F. und ggf, den Gutachter Dr. Jan. aller Wahrscheinlichkeit nach nicht unter einem halben Jahr Freiheitsstrafe lauten. Vielleicht auch ein Jahr oder mehr.

Sie haben das Bild nicht beigebracht. Dadurch ist ein Pfanddarlehensvertrag gar nicht entstanden. Unter dem Gesichtspunkt ungerechtfertigten Bereicherung sind Sie gem § 812 BGB verpflichtet, uns die ausgereichten Beträge zurückzugeben, udn zwar gem § 288 BGB zuzüglich Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz, das sind demnach zum 22. Mai 2014 insgesamt 282.748,30 Euro. Wir bitten Sie diesen Betrag bis zum 6. Juni  2014 auf unser Konto………………….einzuzahlen.

Wenn der Betrag nicht pünktlich eingeht, werden wir gegen Sie und Herrn F. Strafanzeige wegen Betruges in einem besonders schweren Fall erstatten, einen Antrag auf Gewerbeuntersagung ge, §35 Gewerbeordnung beim Bezirksamt stellen und sie beide persönlich auf Rückzahlung vor dem LG Hamburg dann in Anspruch nehmen. Es wäre schön, wenn sie uns und sich das alles ersparen und rechtzeitig zahlen.

Sie kauften ein Bild in unserem Namen und rissen es an sich

Das von Ihnen an uns verpfändete Bild von Anselm Kiefer „Böhmen liegt am Meer“ wurde bei Sotheby’s versteigert, von wo uns der Verteigerungserlös überweisen wurde. Jedoch zahltee uns Sotheby’s 15.000 englische Pfund zu wenig aus mit der Begründung, wir hätten-vertreten durch ihren Lebenspartner Herrn F.- am 16 Oktober 2010 das Bild von Alex Katz „David Salle 3“ ersteigert, und diesen Kaufpreis habe Sotheby’s der Einfachheit halber von der Zahlung für das Kiefer-Bild an uns abgezogen.

Die Verpfändung des Kiefer Bildes bei uns erfolgte durch Sie, vertreten vn Herrn F. Wir haben  weder Sie noch Herrn F. ermächtigt , das Katz- Bild für uns zu ersteigern. Also führten diese Tat wiederum Sie aus, vertreten durch Herrn F. Zunächst täuschten Sie gegenüber Sotheby‘  vor, in unserem Auftrag zu handeln, und kauften angeblich in unserem Auftraag das Katz-Bild.. Damit begingen Sie betrug zu unseren Lasten, indem sie ohne unser Wissen zu Eigentümern des Katz- Bildes machten. Danach täuschten Sie Sotheby’s erneut, indem sie vorgaben in unserem Auftrag zu handeln, und holten das Katz-Bild angeblich für uns von Sotheby’s ab. Zuletzt nehmen Sie das Bild aber offensichtlich an sich, womir Sie dann noch eine Unterschlagung den beiden betrigshandlungen hinzufügten.

weiter heisst es dann im Schreiben:

Wenn Sie die 15.000 englischen Pfund zuzüglich Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 16.Oktber 2010, also 18 477,20 Euro an usn auf oben genanntes Knto bis zum 6. Juni 2014 zahlen, hätten wir keine Veranlassung, diese Angelegenheit der Justiz zur Prüfung zuzuleiten.

Sollten Sie also die Gesamtforderung in Höhe von 304.531.11 bis zum 6. Juni 2014 auf unser genanntes Konto einbezahlen, werden wir alle Konten bei uns glattstellen. Rechenfehler bleiben vorbehalten. Sollten wir uns in einem Punkt geirrt haben, bitten wir um Erklärung udn Begründung bis zum 6. Juni 2014.

Unterzeichnet ist dieses Schreiebn von Juliy Reich und Gunnar Nebelung.

Anmerkung der Redaktion:

Da bekommt man schon den Eindruck bei solchen Einblicken in Unterlagen das da kein kaufmännisches funktionierendes System geherrscht haben kann, denn wie kann man ein Pfanddarlehen herausgeben wo man garnicht im Besitz des Pfandgegenstandes ist? Auch die aufgemachte Abrechnung kann keine Abrechnung nach der Pafndleihverordnung sein, dafür sind die Zinsen zu gering. Beachtlicher finden wir aber den Zeitraum für die Pfanddarlehen und wann denn da endlich einmal was passiert ist in dem Vorgang. Die Pfanddarlehen stammen alle aus Ende 2010 bis Mai 2011. reagiert hat man aber erst volle 3 Jahre später. Ob das alles so einer Überprüfung einer ordentlichen Sachwaltung der Anlegergelder standhalten wird?

Das genannte Unternehmen hat dann den Betrag nicht wie gefordert bis zum gesstellten Datum zurückbezahlt, wurde daraufhin dann wohl vom Unternehmen Lombardium verklagt, das aber dann wohl mit dem Prozess gescheitert ist und den Darlehensbetrag dann in den Büchern abschreiben musste. Unbestritten dabei war wohl das die Darlehen an das Unternehmen ausgereicht wurden, Lombardium aber wohl Formaljuritisch einen Fehler gemacht hat, der dann dazu führte das man die ausgereichten Kredite nicht zurückbekommen hat. Nun denn, waren ja nur Anlegergelder, und kein eigenes Geld. In einem kaufmännisch geordneten Betrieb darf soetwas eigentlich nicht passieren.

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