Die Südfinanz AG aus Regensburg, welche zahlreichen Anlegern Kapitalanlagen vermittelt hat, ist insolvent. Dies teilte der Prozessbevollmächtigte der Südfinanz AG gegenüber dem Landgericht Darmstadt mit.
Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte hatte für einen Anleger gegen die Gesellschaft auf Schadensersatz aufgrund der Vermittlung einer geschlossenen Beteiligung als Kapitalanlage geklagt. Die betroffenen Anleger hatten in diese bereits mehrere tausend Euro investiert und konnten nur mit einem hohen Verlust aus der Anlage ausscheiden. Nun klagten die Eheleute auf Ersatz des ihnen entstandenen Schadens.In der mündlichen Hauptverhandlung gegen die Südfinanz AG, der am 24.01.2012 vor dem Landgericht Darmstadt stattfand, trat für die Südfinanz AG bereits niemand mehr auf, da deren Prozessbevollmächtigter sein Mandant zuvor niedergelegt hatte. Es erging gegen die Gesellschaft ein Versäumnisurteil.
In dem Gespräch mit dem zuständigen Richter teilte der Prozessbevollmächtigte der Südfinanz AG diesem mit, dass er nicht mit einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechne, da keine hierzu ausreichende Masse bei der Gesellschaft vorhanden sei.
Zu der Angelegenheit meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: „Die Pleite der Südfinanz AG zeigt wieder einmal deutlich, dass Anleger ihrer Beratungsgesellschaft nur soweit trauen können, wie deren Haftungskapital auch ausreicht, um später mögliche Schadensersatzansprüche auch bezahlen zu können. Wer mit einer GmbH oder einer AG einen Vertrag abschließt, muss sich dies immer wieder vor Augen führen. Dies gilt gerade dann, wenn die Beratungsgesellschaft nicht eine deutschlandweit tätige große Gesellschaft ist, sondern nur lokal agiert. Treten mehrfach Schadensersatzansprüche verschiedener geschädigter Anleger auf, ist eine Beratungsgesellschaft schnell insolvent und der Anleger hat das Nachsehen, da er mögliche Schadensersatzansprüche nicht mehr durchsetzen kann.“
Anlegern, die eine Kapitalanlage bei der Südfinanz AG gezeichnet haben und die sich fehlerhaft beraten fühlen, bleibt nunmehr nur noch die Möglichkeit, ihre Schadensersatzforderung bei dem eingesetzten Insolvenzverwalter anmelden zu lassen oder diese selbst anzumelden. Für eine Anmeldung von Forderungen in einem möglichen Insolvenzverfahren stehen die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.
Anleger, die sich von einer unliebsamen oder defizitären Kapitalanlage lösen wollen, sollten sich im jedem Fall von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen. Oftmals ist nicht nur ein Vorgehen gegen die Beratungsgesellschaft selbst denkbar. Da es auch Fehler bei Widerrufsbelehrungen oder in der Vertragsanbahnung gegeben haben kann, müssen auch Ansprüche gegen Prospektverantwortliche, die Anlagegesellschaft oder deren Hintermännern sowie ggf. die Treuhandgesellschaft geprüft werden.
V.i.S.d.P.
Sven Tintemann
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