Wer Cannabis auf Rezept bekommt, muss seinen Waffenschein abgeben, urteilte der Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs 21 CS 17.1521. Die Gerichte sind der Auffassung, dass Drogensüchtige nicht verlässlich mit Waffen und Munition umgehen können. Das ist inzwischen klare Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. Ebenso für Suff-Fahrten… Verwaltungsgericht Lüneburg, 6 B 165/15.
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