Bericht über das Investitionsangebot der sun-X GmbH
Die sun-X GmbH, ehemals gegründet als Photovoltaik Liebold GmbH im Jahr 2012, bietet aktuell die Möglichkeit, über ein qualifiziertes Nachrangdarlehen in das Unternehmen zu investieren. Das Finanzierungsmodell sieht eine Festverzinsung von 9,0% p.a. vor, bei einer Mindestlaufzeit bis zum 31.12.2028. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 250 Euro. Bei einem Investment bis einschließlich 20.05.2024 erhöht sich der Zinssatz auf 10% p.a. (Early-Bird-Bonus). Die angestrebte Fundingschwelle liegt bei 100.000 Euro.
sun-X hat sich auf die Reinigung und Effizienzsteigerung von Solaranlagen spezialisiert. Dazu wurde ein ganzes Ökosystem entwickelt, bestehend aus:
– sunsoric: Ein Sensor zur Überwachung der Verschmutzung von Solarmodulen
– suncloud: Ein Kundenportal zur Berechnung des optimalen Reinigungszeitpunkts
– sunclean: Ein professionelles Partnernetzwerk zur Reinigung der Anlagen
– sunbotics: Ein modularer Reinigungsroboter für effizientere Reinigung
Durch die Kombination dieser Elemente soll der ökologische und ökonomische Ertrag von Solaranlagen langfristig gesteigert werden. sun-X verfügt über zwölf Jahre Praxiserfahrung in der Solarreinigung und hat sich zu einem Hightech-Unternehmen entwickelt. Die vertriebenen Produkte sind bereits zur Serienreife entwickelt und finanziert. Für die innovativen Lösungen wurden Patente angemeldet.
Mit seinem Ansatz verfolgt sun-X mehrere Nachhaltigkeitsziele, wie den Zugang zu bezahlbarer und nachhaltiger Energie, den Aufbau einer widerstandsfähigen Infrastruktur und die Bekämpfung des Klimawandels. Auch für die Mitarbeitenden bietet das Unternehmen attraktive Arbeitsbedingungen.
Wichtiger Hinweis zum Totalverlustrisiko:
Eine Investition in das Nachrangdarlehen der sun-X GmbH ist mit erheblichen Risiken verbunden. Im schlimmsten Fall droht ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Nachrangdarlehen sind nicht für die Vermögensbildung und nur als Beimischung in einem diversifizierten Portfolio geeignet. Potenzielle Anleger sollten die Angaben im Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) sorgfältig lesen und prüfen, ob sie das Risiko tragen können. Eine individuelle Beratung durch einen qualifizierten Anlageberater wird empfohlen.
Hier die wichtigsten Punkte aus dem Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) der sun-X GmbH:
– Es handelt sich um ein unbesichertes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Anleger gewähren der sun-X GmbH Darlehen.
– Die jährliche Festverzinsung beträgt 9%, zzgl. 1% Zinsbonus bei Investition innerhalb der ersten 14 Tage. Die Laufzeit ist bis mindestens 31.12.2028, danach jährlich ordentlich kündbar.
– Das maximale Emissionsvolumen beträgt 1.200.000 €, die Fundingschwelle 100.000 €. Der Mindestanlagebetrag beträgt 250 €.
– Es bestehen erhebliche Risiken wie Totalverlustrisiko, Risiko durch vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre und Risiko der Privatinsolvenz des Anlegers.
– Die Zinszahlungen und Rückzahlung hängen vom wirtschaftlichen Erfolg der sun-X GmbH und Entwicklungen im Solarmarkt ab. Es gibt keine Garantien oder Zusicherungen.
– Für die Emittentin fallen einmalig 6,66% Provision sowie weitere Kosten von 49.680 € an. Zusätzlich 1,1% p.a. für Betreuung.
– Die Anlage ist nicht frei handelbar und richtet sich an Privatanleger mit mittelfristigem Anlagehorizont, die Verlustrisiken tragen können. Sie ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.
Wichtiger Hinweis: Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals. Im schlimmsten Fall droht dem Anleger die Privatinsolvenz. Die Anlage sollte nur einen geringen Anteil eines breit gestreuten Portfolios ausmachen.
sun-X GmbHFraunbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Vom Wahlrecht gem. § 248 Abs. 2 HGB der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände in der Handelsbilanz wurde Gebrauch gemacht. Es handelt sich um Aufwendungen für die Entwicklung von Reinigungsrobotik und Sensordiagnose für Photovoltaikanlagen. Diese werden erst bei Fertigstellung im Folgejahr abgeschrieben. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Unfertige Leistungen wurden mit den Einzelkosten zuzüglich der notwendigen Gemeinkosten für Material, Fertigung und allgemeine Verwaltung aktiviert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 100.000,00 Euro (Vorjahr: 100.000,00 Euro). Sicherheiten wurden nicht gewährt. Angabe zu Verbindlichkeiten mit Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 986.075,52 (Vorjahr: 613.716,12 Euro). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von größer einem Jahr beträgt 100.000,00 Euro (Vorjahr: 100.000,00 Euro). Verbindlichkeiten aus Steuern bestehen in Höhe von 4.216,77 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). sonstige BerichtsbestandteileFraunberg, 26. Mai 2023 Die Geschäftsführung Angaben zur Feststellung: |
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