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Sunvesta Holding AG – Nachlassstundung

IO-Images (CC0), Pixabay
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Wenn ein Unternehmen eine Nachlassstundung meldet, bedeutet dies in der Regel, dass das Unternehmen finanzielle Schwierigkeiten hat und überschuldet ist. In diesem Kontext bezieht sich der Begriff „Nachlass“ jedoch nicht auf das Vermögen einer verstorbenen Person, sondern auf das Vermögen des Unternehmens selbst, welches als Rechtssubjekt behandelt wird.

Die Meldung einer Nachlassstundung durch ein Unternehmen ist ein rechtliches Verfahren, das darauf abzielt, dem Unternehmen eine vorübergehende Atempause von seinen Schulden zu gewähren. Während dieser Zeit sind Zwangsvollstreckungen und andere Schuldeintreibungen gegen das Unternehmen ausgesetzt, um dem Management die Möglichkeit zu geben, eine Lösung zur Sanierung des Unternehmens zu finden, sei es durch Umstrukturierung, Verhandlungen mit Gläubigern oder andere Maßnahmen zur finanziellen Erholung.

Die Meldung zeigt an, dass das Unternehmen aktive Schritte unternimmt, um seine finanzielle Situation zu verbessern und möglicherweise einen Konkurs zu vermeiden. Es ist ein Zeichen dafür, dass das Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten steckt, aber gleichzeitig eine proaktive Haltung einnimmt, um seine Zukunft zu sichern. Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Details und Konsequenzen einer solchen Meldung von den jeweiligen nationalen Gesetzen und Vorschriften abhängen.

Sunvesta Holding AG, in Thalwil, Schweizer Handelsregister CHE-109.466.227, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 106 vom 05.06.2023, Publ. 1005759724). Mit Verfügung vom 30.11.2023 hat das Einzelgericht des Bezirksgerichts Horgen eine definitive Nachlassstundung von sechs Monaten bis 04.06.2024 gewährt. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hunkeler, Daniel, von Wikon, in Winkel, Sachwalter; Wohl, Georg J., von Basel, in Richterswil, Sachwalter.

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