Im Fall des Präsidenten des Landgerichts Traunstein, Ludwig Kroiß, hat die Staatsanwaltschaft München I Ermittlungen wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung aufgenommen. Kroiß wurde vom Bayerischen Dienstgericht vorläufig vom Dienst suspendiert. Die Vorwürfe gegen ihn beziehen sich auf ein Ereignis im September 2021, bei dem er angeblich eine Angestellte des Gerichts am Ende eines informellen Treffens umarmt und unerwartet auf den Mund geküsst haben soll.
Sexuelle Belästigung bezeichnet unerwünschte sexuelle Annäherungen oder Verhaltensweisen, die die Würde einer Person verletzen. Dies kann verbale, nonverbale oder physische Handlungen umfassen, wie beispielsweise unangebrachte Bemerkungen, Gesten oder Berührungen, die als sexuell anzusehen sind und die Person in eine unangenehme oder demütigende Situation bringen.
Das Amtsgericht München hat noch keine Entscheidung über den beantragten Strafbefehl getroffen. Kroiß, vertreten durch seinen presserechtlichen Anwalt Gernot Lehr, weist die Vorwürfe zurück. Über die Rechtmäßigkeit seiner vorläufigen Suspendierung ist noch nicht rechtskräftig entschieden worden. Ungeachtet des laufenden Verfahrens plant Kroiß, zum 31. Januar 2024 in den Ruhestand zu gehen.
Die vorläufige Dienstenthebung setzt voraus, dass der Vorwurf eines Dienstvergehens hinreichend wahrscheinlich ist und eine Entfernung aus dem Dienst wahrscheinlich erscheint. Zum aktuellen Zeitpunkt der Suspendierung äußerte sich Cornelia Sattelberger, die Sprecherin des Landgerichts Traunstein, nicht. Sie wies lediglich darauf hin, dass das Gericht derzeit von der Vizepräsidentin Andrea Titz geleitet wird.
Kommentar hinterlassen