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SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA – die Bilanz

jorono (CC0), Pixabay
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SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020

Entwicklung des Anlagevermögens zum 30.6.2020

Anschaffungs-/​Herstellungskosten
Stand 1.7.2019 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand 30.6.2020
EUR EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.357.614,00 107.234,06 53.640,00 0,00 1.518.488,06
2. Entgeltlich erworbene Spielerwerte 80.554.520,56 12.378.100,00 0,00 22.429.188,11 70.503.432,45
3. Geleistete Anzahlungen Übrige 178.640,00 35.304,11 -53.640,00 125.000,00 35.304,11
82.090.774,56 12.520.638,17 0,00 22.554.188,11 72.057.224,62
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 8.664.707,49 0,00 0,00 0,00 8.664.707,49
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.281.055,49 697.886,30 341.088,10 9.500,00 12.310.529,89
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 423.618,82 175.924,96 -341.088,10 0,00 258.455,68
20.369.381,80 873.811,26 0,00 9.500,00 21.233.693,06
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 75.564,59 0,00 0,00 0,00 75.564,59
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 500.000,00 0,00 0,00 0,00 500.000,00
3. Beteiligungen 268.800,35 0,00 0,00 0,00 268.800,35
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 3.120.075,53 535.000,00 0,00 250.000,00 3.405.075,53
3.964.440,47 535.000,00 0,00 250.000,00 4.249.440,47
Summe Anlagevermögen 106.424.596,83 13.929.449,43 0,00 22.813.688,11 97.540.358,15
Abschreibungen
Stand 1.7.2019 Zugänge Abgänge Stand 30.6.2020
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.309.484,64 42.777,73 0,00 1.352.262,37
2. Entgeltlich erworbene Spielerwerte 44.911.895,27 18.751.623,00 22.355.037,98 41.308.480,29
3. Geleistete Anzahlungen Übrige 0,00 0,00 0,00 0,00
46.221.379,91 18.794.400,73 22.355.037,98 42.660.742,66
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 6.389.258,54 224.722,12 0,00 6.613.980,66
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.300.633,27 1.094.431,93 6.339,00 8.388.726,20
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
13.689.891,81 1.319.154,05 6.339,00 15.002.706,86
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 59.911.271,72 20.113.554,78 22.361.376,98 57.663.449,52
Buchwerte
Stand 30.6.2019 Stand 30.6.2020
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 48.129,36 166.225,69
2. Entgeltlich erworbene Spielerwerte 35.642.625,29 29.194.952,16
3. Geleistete Anzahlungen Übrige 178.640,00 35.304,11
35.869.394,65 29.396.481,96
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.275.448,95 2.050.726,83
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.980.422,22 3.921.803,69
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 423.618,82 258.455,68
6.679.489,99 6.230.986,20
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 75.564,59 75.564,59
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 500.000,00 500.000,00
3. Beteiligungen 268.800,35 268.800,35
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 3.120.075,53 3.405.075,53
3.964.440,47 4.249.440,47
Summe Anlagevermögen 46.513.325,11 39.876.908,63

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Der Aufsichtsrat der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA hat in Erfüllung seiner nach Gesetz und Satzung bestehenden Aufgaben und Rechte die ihm obliegenden Beratungs- und Kontrollfunktionen im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 uneingeschränkt wahrgenommen. Die Führung der Geschäfte durch die persönlich haftende Gesellschafterin vertreten durch ihre Geschäftsführer wurde vom Aufsichtsrat laufend und in regelmäßigen Sitzungen überwacht und beratend begleitet. Grundlage war die Berichterstattung der Geschäftsführung insbesondere über die wirtschaftliche und sportliche Lage bzw. deren Entwicklung. Aufgrund eines drohenden Abstiegs aus der Bundesliga und des Ausbruchs der Covid-19-Pandemie umfasste die Berichterstattung der Geschäftsführung u.a. unterschiedlichste Szenarien der finanziellen Situation und Entwicklung der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA, die im Mittelpunkt der Aufsichtsratssitzungen standen. Neben den turnusmäßigen gemeinsamen Sitzungen wurden, auf Wunsch des Aufsichtsrates zur Intensivierung der Überwachungstätigkeit, darüber hinaus in den dafür als relevant erachteten Zeiträumen wöchentliche Telefonkonferenzen zwischen Geschäftsführung und Aufsichtsrat abgehalten, in denen der Fokus auf einem Update zur Entwicklung der wirtschaftlichen Lage der vergangenen Woche lag. Im Hinblick auf die Beurteilung der Fortführung der Gesellschaft und des Konzerns hat der Aufsichtsrat externe Sachverständige hinzugezogen. Vor dem Hintergrund der für die Gesellschaft und den Konzern sich ergebenden bestandsgefährdenden Risiken hat die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat Maßnahmen und Ziele (insbesondere zur Sicherstellung der Finanzierung der Geschäftstätigkeit, ergebnisverbessernde Maßnahmen, einer positiven Fortführungsprognose) vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat sich dann nach intensiven Diskussionen mit der Geschäftsführung und nach Prüfung durch einen externen Sachverständigen (RSM GmbH) der Prognose angeschlossen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA zum 30. Juni 2020 wurden von der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches geprüft. Die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke wurden jeweils mit Datum vom 30. Oktober 2020 erteilt. Die Bestätigungsvermerke über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss enthalten – ohne die Prüfungsurteile zu modifizieren – jeweils einen Hinweis, dass die Covid-19-Pandemie erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns hat und dadurch ein wesentliches Bestandsrisiko für die Gesellschaft und den Konzern besteht. Wie im Anhang/​Konzernanhang und Lagebericht/​Konzernlagebericht dargelegt, deuten dieses nicht vorhersehbare Ereignis und die nur schwer planbaren Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellen. In der Aufsichtsratssitzung am 12. November 2020 hat der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat von den Prüfungsberichten und den Ergebnissen des Abschlussprüfers – einschließlich der ergänzenden Hinweise in den Bestätigungsvermerken zur Bestandsgefährdung, die bereits Gegenstand in den Aufsichtsratssitzungen war – beipflichtend Kenntnis genommen.

Der Aufsichtsrat hat seinerseits den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht, den Vorschlag der Geschäftsführung über die Ergebnisverwendung sowie den Abhängigkeitsbericht geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung sind keine Einwendungen gegen den Einzel- und Konzernabschluss zu erheben.

Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019/​2020 und schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019/​2020 festzustellen. Der Aufsichtsrat erklärt sich mit dem Ergebnisverwendungsvorschlag einverstanden. Außerdem billigt der Aufsichtsrat den von der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Konzernabschluss.

Die Überprüfung des Abhängigkeitsberichtes durch den Aufsichtsrat hat zu keinen Beanstandungen geführt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat ist keine Einwendung gegen die Erklärung der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin am Schluss des Abhängigkeitsberichtes zu erheben. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an.

Der Abschlussprüfer hat zu dem Abhängigkeitsbericht den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1.

die tatsächlichen Angaben des Berichtes richtig sind,

2.

bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“

Weiter schlägt der Aufsichtsrat vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA, der Werder Verwaltungs GmbH, für das Geschäftsjahr 2019/​2020 Entlastung zu erteilen.

Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre erfolgreich geleistete Arbeit im vergangenen Geschäftsjahr.

 

Bremen, den 03.01.2021

gez. Marco Bode, Aufsichtsratsvorsitzender

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA – bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf Abschnitt 2.2 im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt C. Chancen- und Risikobericht des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Covid-19 Pandemie erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA hat und dadurch ein wesentliches Bestandsrisiko für die Gesellschaft besteht. Von weiteren Beeinträchtigungen für die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft ist bei anhaltender Covid-19 Pandemie (u.a. Spiele ohne Zuschauer) auszugehen. Die Geschäftsführung führt derzeit Gespräche zur Finanzierung durch Eigen- und Fremdmittel, um die Fortführung der Gesellschaft zu sichern. Wie im Anhang und im Lagebericht dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten-falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Bremen, den 30. Oktober 2020

RSM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Beering, Wirtschaftsprüfer

Heilemann, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 30. Juni 2020

Aktiva

30.6.2020 30.6.2019
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 166.225,69 48.129,36
2. Entgeltlich erworbene Spielerwerte 29.194.952,16 35.642.625,29
3. Geleistete Anzahlungen Übrige 35.304,11 178.640,00
29.396.481,96 35.869.394,65
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.050.726,83 2.275.448,95
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.921.803,69 3.980.422,22
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 258.455,68 423.618,82
6.230.986,20 6.679.489,99
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 75.564,59 75.564,59
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 500.000,00 500.000,00
3. Beteiligungen 268.800,35 268.800,35
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 3.405.075,53 3.120.075,53
4.249.440,47 3.964.440,47
39.876.908,63 46.513.325,11
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 624.857,28 639.189,13
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.371.743,60 5.427.884,21
2. Forderungen aus Transfer 2.164.505,60 12.963.280,60
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 515.005,77 722.369,05
4. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.257.223,44 41.025,61
5. Sonstige Vermögensgegenstände 673.709,22 701.140,75
8.982.187,63 19.855.700,22
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 702.108,27 4.068.794,01
10.309.153,18 24.563.683,36
C. Rechnungsabgrenzungsposten 671.940,80 457.143,91
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 16.086.361,10 0,00
66.944.363,71 71.534.152,38

Passiva

30.6.2020 30.6.2019
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 2.500.000,00 2.500.000,00
II. Kapitalrücklage 5.387.203,97 5.387.203,97
III. Verlustvortrag -261.402,53 -3.524.178,62
IV. Jahresfehlbetrag/​-überschuss -23.712.162,54 3.262.776,09
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 16.086.361,10 0,00
0,00 7.625.801,44
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 805.411,00 811.595,00
2. Steuerrückstellungen 1.348.200,00 920.700,00
3. Sonstige Rückstellungen 6.216.701,01 3.395.000,00
8.370.312,01 5.127.295,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12.638.745,15 10.000.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.865.626,42 3.751.398,20
3. Verbindlichkeiten aus Transfer 19.976.454,29 23.093.852,18
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.687.436,13 1.129.388,50
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 22.322,03 10.024,36
6. Sonstige Verbindlichkeiten 16.561.906,38 7.747.338,09
53.752.490,40 45.732.001,33
D. Rechnungsabgrenzungsposten 4.821.561,30 13.049.054,61
66.944.363,71 71.534.152,38

– Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung am 18.2.2021

– Die Hauptversammlung hat beschlossen, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2019/​2020 mit dem Verlustvortrag vorzutragen.

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

2019/​2020 2018/​2019
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 114.056.856,78 147.338.061,30
2. Sonstige betriebliche Erträge 2.684.366,68 2.688.687,91
116.741.223,46 150.026.749,21
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.205.159,34 1.544.414,05
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 64.244.884,69 66.045.770,98
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 5.262.046,91 4.594.377,63
davon für Altersversorgung: EUR 44.862,00 (Vorjahr EUR 67.696,00)
69.506.931,60 70.640.148,61
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 20.113.554,78 23.834.315,01
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 49.792.192,92 50.774.401,75
7. Erträge aus Beteiligungen 550.000,00 730.833,78
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 550.000,00 (Vorjahr EUR 680.000,00)
8. Erträge aus Gewinnabführung 232.240,98 235.976,85
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 232.240,98 (Vorjahr EUR 235.976,85)
9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 62.176,96 63.301,22
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 15.208,34 (Vorjahr EUR 15.208,34)
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.738,63 1.279,27
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 98.210,33 140.950,15
davon an verbundene Unternehmen: EUR 26.345,95 (Vorjahr EUR 23.837,98)
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 295.993,60 780.000,00
13. Ergebnis nach Steuern -23.420.662,54 3.343.910,76
14. Sonstige Steuern 291.500,00 81.134,67
15. Jahresfehlbetrag/​-überschuss -23.712.162,54 3.262.776,09

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

A. Wirtschaftsbericht

1. Markt und Branche

Die SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA ist durch Ausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes des Sport-Verein „Werder“ von 1899 e.V. im Jahre 2003 entstanden. Schwerpunkt der Unternehmenstätigkeit der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA ist die Teilnahme an den Lizenzligen im deutschen Profifußball sowie an nationalen und europäischen Pokalwettbewerben. Dabei gehört der SV Werder Bremen seit Jahren zu den sympathischsten Fußballvereinen der Bundesliga, denn an der Weser zählen Werte wie soziale Verantwortung, Langfristigkeit und Toleranz. Gesellschaftliches Engagement und soziale Verantwortung gehören zum Kerngeschäft und sind strategisch im Unternehmen verankert. Dabei fokussiert sich die Gesellschaft auf die Themen Sport, Persönlichkeitsentwicklung, Bildung und Umweltschutz. Sie ist Vorreiter in der Bundesliga und hat sich zum Ziel gesetzt, diese Rolle auch weiterhin auszufüllen. Dafür verwendet der SV Werder Bremen, neben einem jährliche festen Budget, nun zusätzlich 1 % seiner Sponsoringerlöse für diesen Bereich. Für das Engagement hat der SV Werder Bremen in der Vergangenheit verschiedene Preise bekommen, u. a. den Bremer Diversity Preis, den Sonderpreis des Integrationspreises des DFB, den Julius-Hirsch-Preis und aktuell den BAUM Nachhaltigkeitspreis.

Die Berufsfußballaktivitäten des SV Werder Bremen spielen sich in einem globalen Umfeld ab, das aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie von sehr schlechten Konjunkturdaten sowie einer großen Unsicherheit über die weiteren Entwicklungen gekennzeichnet ist. Trotz dem bisher in Deutschland, dem Kernmarkt der Gesellschaft, im weltweiten Vergleich guten Verlauf was Infektions- und Todeszahlen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie betrifft, ist die wirtschaftliche Situation ebenfalls von starken Einbrüchen bei den Konjunktur- und Arbeitsmarktdaten betroffen.

Unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen besonderen Lage ist auf regionaler Ebene zu beachten, dass das Einzugsgebiet der Gesellschaft im Vergleich zu anderen Städten eine wesentlich geringere Ansiedlungsdichte großer und mittelständischer Unternehmen vorzuweisen hat. Insofern ist es für die Gesellschaft im Vergleich zu anderen Bundesligisten aus München, Stuttgart, Frankfurt oder Nordrhein-Westfalen wesentlich schwieriger, regionale Sponsoren zu akquirieren.

Gemäß dem aktuellen Bundesligareport der DFL stellt sich die Entwicklung der Branche Profifußball vor der Covid-19 Pandemie unverändert positiv dar. Die 36 Proficlubs der Bundesliga und 2. Bundesliga erzielten in der Saison 2018/​2019 mit Mrd. EUR 4,8 den fünfzehnten Umsatzrekord in Folge, für die Bundesligaclubs bedeutet dies eine Steigerung um 8,6% im Vergleich zum Vorjahr. Auch das Zuschauerinteresse ist weiter ungebrochen. Damit zusammenhängend steigt auch die volkswirtschaftliche sowie fiskalische Bedeutung der Branche weiter an. Über 56.000 direkt oder indirekt rund um die Bundesliga und 2. Bundesliga beschäftigte Personen sowie ein Steuer- und Sozialversicherungsvolumen von mehr als Mrd. EUR 1,4 bedeuten ebenfalls jeweils Rekordwerte.

Die Entwicklung der Branche Profifußball ist allerdings aufgrund der durch Covid-19 verursachten Pandemie nunmehr als schwierig einzustufen. Im Zuge von bundesweiten Kontaktbeschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen zu Beginn des Jahres 2020 wurde unter anderem der Spielbetrieb der Bundesliga und 2. Bundesliga ab März für mehrere Wochen unterbrochen und dann ab Mai 2020 mit starken Einschränkungen und massiven Hygienekonzepten unter Ausschluss von Zuschauern fortgeführt. Dies hatte für alle 36 Proficlubs massive Umsatzeinbußen in allen relevanten Erlöspositionen zur Folge.

Es ist insbesondere in der Pandemie weiter deutlich zu erkennen, dass sich die wirtschaftliche Kraft innerhalb der Bundesliga sehr unterschiedlich entwickelt hat. Diese Entwicklung basiert im Wesentlichen auf den Einnahmen aus der Teilnahme an internationalen Wettbewerben und hier insbesondere der UEFA Champions League sowie auf den Gesellschafterstrukturen einzelner Clubs, die innerhalb der bestehenden Vorgaben der „50+1 Regel“ Zugriff auf externes Kapital ermöglichen.

2. Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2019/​2020

Zum Start der Bundesligasaison 2019/​2020 wurde, nach einer erfolgreichen Saison im Vorjahr, in welcher das ambitionierte Saisonziel Qualifikation zu einem internationalen Wettbewerb mit 53 Punkten nur um einen Punkt verfehlt wurde, auf Grund des Vertrauens in die Mannschaft und das Trainerteam erneut die Qualifikation zu einem internationalen Wettbewerb als Ziel ausgegeben. Nach einer sehr schwachen Saison, in der man nicht zuletzt auf Grund einer in dieser Form noch nie dagewesenen Verletztensituation mit längerfristigen Ausfällen im Profikader zu kämpfen hatte, musste der SV Werder Bremen in die Relegation gegen den 1. FC Heidenheim gehen. Diese konnte dann schließlich erfolgreich bestritten und somit letztlich der erste Abstieg seit 1980 verhindert werden.

Im DFB-Pokal hat die Mannschaft das Viertelfinale erreicht, wo man der Eintracht Frankfurt unterlag. Im Vorjahr war man erst im Halbfinale gegen den FC Bayern München ausgeschieden.

Bedingt durch die Covid-19 Pandemie, die auf alle relevanten Erlösbereiche negative Auswirkungen hatte, ist der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 33.281 auf TEUR 114.057 zurückgegangen. Da ein wesentlicher Teil der Kosten nicht entsprechend kurzfristig reduziert werden konnte, schließt das Geschäftsjahr, nach vier Jahren mit Jahresüberschüssen, wirtschaftlich mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR 23.712 ab. Zum 30.06.2020 ergibt sich als Folge daraus ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von TEUR 16.086.

Das in diesem Umfang negativ beendete Geschäftsjahr hat seine Ursachen in den direkten Auswirkungen der Covid-19 Pandemie sowie der sportlich sehr schlechten Spielzeit. Daraus folgte dann noch, dass zum Ende des Geschäftsjahres eingeplante Transfererlöse nicht mehr realisiert werden konnten.

Die Erwartungen für das Geschäftsjahr wurden somit deutlich verfehlt. Die Umsatzrückgänge im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie, die nicht entsprechend reduzierten Kosten sowie nicht mehr zu realisierende Transfererlöse haben es dem SV Werder Bremen nicht ermöglicht, den geplanten geringfügigen Jahresüberschuss zu erzielen. Auf Grund des Jahresfehlbetrages konnte somit auch der Aufbau von weiterem Eigenkapital nicht realisiert werden. Durch die Höhe des Fehlbetrages ergibt sich nun vielmehr zum 30.06.2020 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von TEUR 16.086 bei der Gesellschaft.

B. Lage der Gesellschaft

1. Ertragslage

Die Umsatzerlöse des SV Werder Bremen setzen sich im Wesentlichen aus den Bereichen Spielbetrieb, Werbung, mediale Verwertungsrechte und Transfer zusammen und haben sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich um TEUR 33.281 auf TEUR 114.057 reduziert. Die Reduzierung ist dabei im Wesentlichen auf Covid-19 bedingte Rückgänge in den Bereichen Spielbetrieb (TEUR 8.236), mediale Vermarktung (TEUR 4.342) sowie gesunkene Transfererlöse (TEUR 20.215) zurückzuführen.

Den deutlich gesunkenen Umsatzerlösen stehen keine entsprechend eingesparten Aufwendungen gegenüber. Anders als die durch die Covid-19 Pandemie reduzierten Erlöse sind die Auswirkungen auf die verschiedenen Aufwandspositionen sehr gering und nicht kurzfristig beeinflussbar. Zwar wurde als Maßnahme gegen die plötzliche weltweite Pandemie ein umfassendes kurzfristiges Einsparprogramm mit Gehaltsstundungen und -verzichte umgesetzt, dies konnte aber die entsprechenden Umsatzrückgänge wie vorstehend beschrieben nicht kompensieren.

Im Berichtszeitraum hat sich der Personalaufwand trotz im Zusammenhang mit durch das schwache sportliche Abschneiden geringeren Prämienzahlungen um nur TEUR 1.133 auf TEUR 69.507 reduziert.

Die planmäßigen Abschreibungen auf Spielerwerte haben sich, bedingt durch die getätigten Investitionen in das Spielervermögen und die Abgänge von Spielern zur abgelaufenen Saison, im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 5.162 reduziert. Außerplanmäßige Abschreibungen sind in Höhe von TEUR 2.193 angefallen (Vorjahr TEUR 863).

Die Spielbetriebsaufwendungen haben sich um TEUR 270 auf TEUR 22.639 verringert. Geringere organisatorische Kosten der sechs Covid-19 bedingten Heimspiele ohne Zuschauer werden durch Drohverluste für mögliche Kaufverpflichtungen zweier Spieler in nahezu identischer Höhe ausgeglichen. Ebenfalls reduzierten Vertriebsaufwendungen (-TEUR 1.621) stehen leicht gestiegene Verwaltungs- (+TEUR 93) sowie sonstige Aufwendungen (+TEUR 1.026) gegenüber.

Das Betriebsergebnis der Gesellschaft hat sich, im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 27.321 auf -TEUR 24.168 verschlechtert. Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses sowie der Ertragsteuern ergibt sich nach einem Jahresüberschuss von TEUR 3.263 im Vorjahr im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Jahresfehlbetrag von TEUR 23.712.

2. Finanzlage

Der Finanzmittelfonds der Gesellschaft betrug zum Stichtag 30.06.2020 -TEUR 11.937 und liegt damit TEUR 16.006 unter dem Vorjahreswert.

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit hat sich im Vergleich zur Vorjahresperiode um TEUR 9.598 auf -TEUR 2.103 reduziert. Das um TEUR 26.975 auf -TEUR 23.712 gesunkene Periodenergebnis ist im abgelaufenen Geschäftsjahr in deutlich geringerem Maße durch Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Transfertätigkeit bestimmt, die dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit zugeordnet werden. Nach einem Zahlungsüberhang von TEUR 20.676 im Vorjahr waren es im abgelaufenen Geschäftsjahr lediglich noch TEUR 2.610. Dem stehen im Berichtszeitraum um TEUR 3.744 geringere Abschreibungen als im Vorjahr gegenüber.

Des Weiteren ist im Berichtszeitraum eine Abnahme von Vorräten, Forderungen aus Lieferung und Leistung sowie weiterer Aktiva von TEUR 67 sowie eine Zunahme von diversen Passiva von TEUR 4.229 zu verzeichnen.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist mit einem Wert von TEUR 3.826 negativ und hat sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 8.742 verbessert. Den Einzahlungen aus getätigten Spielerverkäufen unter Berücksichtigung von Änderungen der Forderungen aus Transfer von TEUR 12.591 (Vorjahr TEUR 14.966) stehen Auszahlungen für die Investitionen in das Spielervermögen in Höhe von TEUR 15.469 (Vorjahr TEUR 26.613) gegenüber. Die Neuinvestitionen entfielen dabei im Wesentlichen auf die Verpflichtungen der Spieler Friedl und Füllkrug. Neben dem mit TEUR 2.878 negativen Saldo aus der Investitionstätigkeit in das Spielervermögen, unter Berücksichtigung der damit verbundenen Änderungen des Bestandes an Transferforderungen und -verbindlichkeiten, wurden insbesondere Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 1.376 (Vorjahr TEUR 1.691) getätigt.

Nachdem die Gesellschaft im Vorjahreszeitraum zur Finanzierung eines Transfers zwei kurzfristige Darlehen über jeweils TEUR 5.000 aufgenommen hat, wurden diese im Berichtszeitraum nun vollständig zurückgeführt. Weitere Bankdarlehen der Gesellschaft wurden bereits in Vorjahren getilgt. Der Gesellschaft stehen Kontokorrentkredite in Höhe von TEUR 30.000 zur Verfügung.

3. Vermögenslage

Auf Grund des hohen Jahresfehlbetrages ergibt sich zum 30.06.2020 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von TEUR 16.086.

Die Bilanzsumme hat sich dabei im Vergleich zum Vorjahresstichtag um TEUR 4.590 auf TEUR 66.944 reduziert. Die Aktivseite wird durch eine Reduzierung des Anlagevermögens, der Liefer- und Leistungsforderungen sowie der flüssigen Mittel geprägt. Auf der Passivseite ist neben dem Abbau der Eigenmittel durch den Jahresfehlbetrag ein, bei Betrachtung der einzelnen Bilanzpositionen unterschiedlichen Entwicklung, Aufbau in Höhe von TEUR 3.036 zu verzeichnen.

Die Reduzierung im Anlagevermögen in Höhe von TEUR 6.636 ergibt sich aus Zugängen durch Neuinvestitionen, die die Summe aus Buchwertabgängen sowie die planmäßigen Abschreibungen unterschreiten. Dies betrifft im abgelaufenen Geschäftsjahr sowohl die Spielerwerte als auch die Sachanlagen. Die Ausleihungen sind insbesondere an die Bremer Weser-Stadion GmbH gewährt.

Das Anlagevermögen ist zum Bilanzstichtag zu rd. 13% durch langfristige Mittel gedeckt. Die Deckung des Anlagevermögens durch langfristige Mittel hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr durch den hohen Fehlbetrag deutlich verschlechtert.

Das kurzfristig gebundene Vermögen hat sich um TEUR 14.040 verringert. Hauptverantwortlich hierfür ist ein Abbau der flüssigen Mittel von TEUR 3.367 sowie der Liefer- und Leistungsforderungen von TEUR 11.855.

Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen haben sich um TEUR 3.249 erhöht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich trotz der Rückführung von zwei Darlehen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Transferforderungen in Höhe von TEUR 10.000 um TEUR 2.639 erhöht. Die Reduzierung der Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten liegt im Wesentlichen im Abbau von Transferverbindlichkeiten begründet. Die Erhöhung der sonstigen Verbindlichkeiten ergibt sich aus der Bilanzierung von Erstattungsansprüchen im Hinblick auf im Rahmen der Covid-19 bedingten nicht erbrachten Ticket- und Sponsoringleistungen bei sechs Heimspielen sowie Prämienverbindlichkeiten im Zuge der über den 30.06.2020 laufenden Spielzeit und Verbindlichkeiten aus in Anspruch genommenen Stundungsmöglichkeiten von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie.

Die kurzfristigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten haben sich, im Wesentlichen bedingt durch den erst nach dem 30.06.2020 begonnenen Dauerkartenverkauf für die Saison 2020/​2021, um TEUR 7.727 auf TEUR 322 reduziert.

C. Chancen- und Risikobericht

1. Risiken der Covid-19 Pandemie auf die Fortführung der Gesellschaft

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der bestehenden Covid-19 Pandemie, verbunden mit der weiter unsicheren diesbezüglichen Entwicklung besteht derzeit ein wesentliches Bestandsrisiko für den SV Werder Bremen.

Die besonderen Rahmenbedingungen der Branche Profifußball, in der sich die Gesellschaft bewegt, sind durch überwiegend variable Umsätze bei gleichzeitig überwiegend fixen und kurzfristig nicht abbaubaren Aufwendungen gekennzeichnet.

In der Vergangenheit lag der wesentliche Treiber der variablen Umsätze in sportlichen Erfolgen. Ausbleibende sportliche Erfolge führen regelmäßig zu Rückgängen in den wesentlichen Umsatzbereichen in Form von sinkenden Zuschauerzahlen, geringerem Sponsoreninteresse sowie reduzierten Einnahmen aus den zentral vermarkteten medialen Rechten aufgrund des hierauf angewendeten Verteilungsschlüssels.

Neben den Einflüssen der sportlichen Erfolge hat nun auch die Covid-19 Pandemie wesentliche negative Auswirkungen auf alle relevanten Umsatzbereiche. Spiele ohne Zuschauer, reduzierte Medienerlöse im Zusammenhang mit der erfolgten Unterbrechung des Spielbetriebs zwischen März und Mai und Auswirkungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage auf einzelne Sponsorenpartner werden bei der Gesellschaft bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020/​2021 zu Mindererlösen von voraussichtlich bis zu TEUR 35.000 führen.

Darüber hinaus hat die Pandemie auch Auswirkungen auf den Transfermarkt. In der Bundesliga war in der gerade abgelaufenen Sommertransferperiode ein Rückgang der Transfererlöse im Vergleich zum Durchschnitt der letzten fünf Sommertransferperioden von 33% zu verzeichnen. Auch diese Auswirkungen treffen die Gesellschaft stark.

Der SV Werder Bremen hat auf Basis eines intensiven Strategieprozesses in den letzten zwei Jahren einen Wachstumskurs eingeschlagen. Damit sollten die Rahmenbedingungen, um im immer härteten Wettbewerbsumfeld der Bundesliga die Chancen zu erhöhen, sich wieder für einen internationalen Wettbewerb qualifizieren zu können, geschaffen werden. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der Strategie ist es dabei, jeweils einen relevanten Transferüberschuss zu erzielen, um den angepassten Kostenapparat der Gesellschaft finanzieren zu können.

Dieser Weg hat sich aus sportlicher und finanzieller Sicht im Geschäftsjahr 2018/​2019 (Tabellenplatz 7 – ein Punkt hat für die internationale Qualifikation gefehlt – und ein Jahresüberschuss von TEUR 3.263) bereits sehr frühzeitig als positiv dargestellt. Die abgelaufene Saison ist dann allerdings zunächst einmal aus sportlicher Sicht, die Klasse konnte erst durch eine erfolgreiche Relegation gehalten werden, schlecht verlaufen. Dies, in Verbindung mit dem allgemeinen Geschäftsmodell Profifußball, der von der Gesellschaft gewählten risikobehafteten Strategie und den wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf alle relevanten Umsatzbereiche hat im Zusammenhang mit den nicht übermäßig vorhandenen Eigenkapitalreserven, dazu geführt, dass der SV Werder Bremen sich aus wirtschaftlicher Sicht einem wesentlichen Bestandsrisiko ausgesetzt sieht.

Um dem entgegenzuwirken, hat die Gesellschaft noch im April des abgelaufenen Geschäftsjahres einen sofortigen Ausgabenstopp verhängt. Für den Budgetprozess 2020/​2021 wurde das Gesamtbudget um rund TEUR 3.000 reduziert, darüber hinaus erfolgt die Freigabe für Ausgaben, die über die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes hinausgehen, erst nach gesicherter Gesamtfinanzierung. Im den Bereichen Lizenzspieler, Trainerteam, Geschäftsleitung sowie Direktorenebene hat die Gesellschaft sowohl für das abgelaufene Geschäftsjahr, als auch für das neue Geschäftsjahr Gehaltsverzichte vereinbaren können. Zuletzt wurden einzelne allgemeine Stundungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie im Bereich Steuern, Sozialversicherungs- und Berufsgenossenschaftsbeiträge in Anspruch genommen. Die Begleichung der Beiträge ist bzw. wird jeweils zu den neuen Fälligkeitsterminen vollständig erfolgen.

Auf Basis der erstellten Planungsrechnungen sowie der aktuellen Gespräche zur Aufnahme von weiterem Fremd- und/​oder Eigenkapital geht die Geschäftsführung von einer Fortführung der Gesellschaft aus; hierzu wird auf die Ausführungen im Prognosebericht verwiesen.

2. Bericht über sonstige Chancen und Risiken der Gesellschaft

Neben dem Risiko auf die Kapital- und Liquiditätslage der Gesellschaft hat die Situation ebenfalls direkte Auswirkungen auf das bisher als wesentliches Bestandsrisiko der Gesellschaft definierte Risiko aus einem Lizenzentzug bzw. einer ausbleibenden Lizenzerteilung durch die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH /​ des Deutschen Fußball Bundes, die zur Teilnahme an den verschiedenen Lizenzligen berechtigt. Die Lizenzerteilung für die jeweils folgende Spielzeit erfolgt durch ein jährliches Lizenzierungsverfahren mit Abgabe der Unterlagen bis zum 15.03. eines Jahres, in dessen Rahmen die Leistungsfähigkeit der Lizenzbewerber in den folgenden Bereichen überprüft wird:

Sportliche Kriterien,

Rechtliche, personelle, administrative sowie infrastrukturelle Kriterien,

Medientechnische Kriterien,

Wirtschaftliche Kriterien.

Der SV Werder Bremen hat bereits vor der Covid-19 Pandemie die Erfüllung der wirtschaftlichen Kriterien als wesentliches Risiko für sich definiert. Aufgrund der vorstehend beschriebenen aktuellen Situation der Gesellschaft hat sich dieses Risiko noch einmal verstärkt. Für die laufende Spielzeit 2020/​2021 wurde die Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor dem Hintergrund der nicht zu beurteilenden Planansätze im Zusammenhang mit Covid-19 ausgesetzt.

Eine weitere Erhöhung des wirtschaftlichen Risikos durch ausbleibende sportliche Erfolge ergibt sich aus einem Abstieg in die 2. Bundesliga. In diesem Fall wäre ein Umsatzrückgang von rund 40% zu erwarten, der nur durch massive Einsparungen im Lizenzspielerbereich sowie in allen anderen Unternehmensbereichen aufgefangen werden könnte. Auch hier können Transfererlöse zu einer Kompensation der sinkenden Umsätze beitragen. Anzumerken ist allerdings, dass auf dem Transfermarkt aufgrund der allgemeinen Kenntnis über die wirtschaftlichen Folgen eines Abstiegs nur deutlich geringere Ablösen erzielt werden können.

Darüber hinaus sieht der SV Werder Bremen ein Risiko aus der immer stärkeren Konkurrenzsituation unter den Bundesligisten. Einige Vereine haben entweder durch langjährige sportliche Erfolge und damit verbundene Mehreinnahmen aus den nationalen und insbesondere internationalen Pokalwettbewerben oder durch externe Kapitalgeber unter Berücksichtigung der geltenden „50+1-Regelungen“ einen Vorteil gegenüber den anderen Bundesligisten. Da sich auch einige weitere Vereine in den letzten Jahren sportlich, wirtschaftlich und strukturell weiterentwickelt haben, wird der Konkurrenzkampf, insbesondere um einen Verbleib in der Bundesliga, immer härter und das Risiko eines Abstiegs aus der Bundesliga insgesamt höher.

Ein weiteres Risiko des SV Werder Bremen sind die aktuellen infrastrukturellen Bedingungen des Leistungszentrums. Grundsätzlich bildet eine gute Nachwuchsarbeit eine wesentliche Grundlage für das Bestehen der Gesellschaft im harten Bundesligawettbewerb. Auf Grund verschiedener Standortnachteile verfügt der SV Werder Bremen über deutlich geringe finanzielle Mittel im Vergleich zu vielen anderen Bundesligaclubs. Das kann nur durch eine überaus erfolgreiche Nachwuchsarbeit zumindest teilweise kompensiert werden. Eine erfolgreiche Nachwuchsarbeit führt zu geringeren Transferaufwendungen und schafft darüber hinaus Transferwerte. Dies wiederum ist Voraussetzung, dass die Gesellschaft einen wettbewerbsfähigen Bundesligakader vorhalten kann. Ziel ist es, eine ganzheitliche Ausbildung zum Werder-Profi nachhaltig zu gewährleisten. In der jüngeren Vergangenheit konnte dies erfolgreich mit den Brüdern Johannes und Maximilian Eggestein umgesetzt werden. Dies ist allerdings auf Grund der schlechten infrastrukturellen Rahmenbedingungen kaum noch möglich. Ein Neubau des Leistungszentrums ist daher dringend erforderlich. Diesbezügliche Planungen für den Neubau, in dem auch der Breiten- und Schulsport verbesserte Rahmenbedingungen finden soll, sind weiter vorangeschritten. Allerdings wurde auf Grund anderer aktueller Schwertpunkte im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie das Vorantreiben des Vorhabens für einige Wochen unterbrochen.

Zuletzt ist das Risiko für die Übernahme von Polizeikosten im Zusammenhang mit Risikospielen im Bremer wohninvest WESERSTADION zu nennen. Im Jahresabschluss zum 30.06.2018 hat die Gesellschaft in diesem Zusammenhang eine Rückstellung gebildet. Grundlage für diese Rückstellung ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 21.02.2018 welches in der Zwischenzeit mit Urteil vom 29.03.2019 des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt wurde. Die DFL als Beklagte hat bereits angekündigt, Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einzulegen. Im Hinblick auf die Beschwerde ist der SV Werder Bremen überzeugt, dass diese erfolgreich sein wird und eine Weiterberechnung von Polizeikosten im Zusammenhang mit Bundesligaspielen an die DFL oder die jeweiligen Heimatvereine nicht rechtmäßig ist. Die Höhe der Rückstellung orientiert sich an der grundsätzlichen rechtlichen Aufteilung zwischen der Gesellschaft sowie der DFL der bisher in Rechnung gestellten bzw. angekündigten Aufwendungen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ein Teilbetrag einer ersten diesbezüglichen Rechnung des DFL e.V. beglichen und die Rückstellung entsprechend gemindert.

Die wesentlichen Chancen des SV Werder Bremen sind wie die Risiken abhängig von nicht planbaren sportlichen Erfolgen. Eine erfolgreiche Saison in der Bundesliga hat steigende Zuschauerzahlen, eine höhere Attraktivität für Sponsoren und steigende Einnahmen aus medialen Vermarktungsrechten zur Folge. Darüber hinaus bringen eine Qualifikation zu einem europäischen Wettbewerb oder das Erreichen weiterer Runden im DFB-Pokal zusätzliche, zum Teil erhebliche Einnahmen mit sich.

Um den immer härteren Wettbewerb im Profifußball für sich erfolgreich gestalten zu können, hat der SV Werder Bremen die begonnene Umsetzung eines intensiven Strategieprozesses konsequent weiterverfolgt. Die zielgerichtete Umsetzung der einzelnen beschlossenen Maßnahmen, wie z.B. eine deutliche Verbesserung der Trainingsbedingungen im Nachwuchs und Bundesligabereich, eine Schärfung des Markenprofils sowie eine von der Mitgliederversammlung beschlossene Anpassung von Zuständigkeiten in der Geschäftsführung, haben nach Erfolgen in der Saison 2018/​2019 in der abgelaufenen Saison nicht zu den gewünschten Ergebnissen und einer gewissen Konstanz geführt. Diese Entwicklung sowie die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie, haben die Gesellschaft dazu veranlasst, die Strategie kritisch zu überprüfen und ggfs. Änderungen vorzunehmen.

Unabhängig von den Ergebnissen der Strategieüberprüfung wird weiterhin die bereits gute, aber noch weiter zu verbessernde Nachwuchsarbeit eine wesentliche Rolle für die zukünftigen Erfolge der Gesellschaft einnehmen. Ein wesentlicher Baustein, diesen Weg erfolgreich bestreiten zu können ist die Schaffung neuer infrastruktureller Rahmenbedingungen.

Insgesamt sieht der SV Werder Bremen in der aktuellen Situation die Chance, Maßnahmen definieren und umsetzen zu können, die das Geschäftsmodell auch nach dem Ende der aktuellen Pandemie nachhaltig positiv beeinflussen zu können. Mit der Etablierung einer „Pandemieklausel“ in relevanten Arbeitsverträgen hat der SV Werder Bremen z.B. einen ersten Schritt dazu getan, vormals fixe Kostenpositionen an mögliche Sondersituationen mit negativen Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, variabel gestalten zu können.

Zur Steuerung der identifizierten Risiken verfügt die Gesellschaft über entsprechend implementierte Controllingsysteme. So werden die wirtschaftlichen Auswirkungen der vorstehend beschriebenen Chancen und Risiken auf die wesentlichen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und die Erfüllung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ständig in Form von Szenariorechnungen quantifiziert. Die Szenarien umfassen auch die Risiken aus einem Abstieg in die 2. Bundesliga sowie diverse Szenarien mit unterschiedlichen weiteren Auswirkungen aus der Covid-19 Pandemie.

D. Prognosebericht

Nach der sportlich schwachen Saison 2019/​2020, in der der Abstieg erst in der Relegation vermieden werden konnte, sowie der durch die Covid-19 Pandemie stark eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten auf dem Transfermarkt sind die sportlichen Ziele weniger ambitioniert als vor den letzten Spielzeiten. Vor diesem Hintergrund ist der Saisonstart mit drei Punkten aus zwei Spielen und Tabellenplatz 11 zufriedenstellend. Ziel ist es aus sportlicher Sicht, einen Platz im gesicherten Mittelfeld zu behaupten und den Klassenerhalt somit zu realisieren.

Im DFB-Pokal konnte die erste Runde erfolgreich bestritten werden.

Die wirtschaftlichen Planungen der Gesellschaft für die laufende Spielzeit 2020/​2021 gehen unter noch risikobehafteten Prämissen von einem möglichen geringen Jahresüberschuss aus. Weitere, im wesentlichen Covid-19 bedingte, sinkende Umsatzerlöse in den Bereichen Spielbetrieb (-TEUR 6.400) und mediale Verwertungsrechte (-TEUR 6.400) stehen erhöhte Plantransfererlöse (+TEUR 22.400) gegenüber. Bei den Aufwendungen werden sinkende Personalaufwendungen (-TEUR 2.800), geringere laufende Abschreibungen (-TEUR 5.600) sowie geringere sonstige betriebliche Aufwendungen (-TEUR 10.700) erwartet.

Die Umsatzerlöse des SV Werder Bremen erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um voraussichtlich rd. TEUR 8.500 auf insgesamt TEUR 123.000. Gleichzeitig reduzieren sich die Aufwendungen für die betriebliche Leistung, im Wesentlichen verursacht durch geringe Personalkosten im Kader, reduzierte Abschreibungen auf Spielerwerte, geringere Spielbetriebskosten auf Grund weiterer Spiele ohne Zuschauer und transferbedingten Kosten sowie einem allgemeinen massiven Sparprogramm um insgesamt rd. TEUR 19.000. Ziel der Gesellschaft ist es, im laufenden Geschäftsjahr, trotz der weiterhin bestehenden negativen Einflüsse der Covid-19 Pandemie, einen leichten Jahresüberschuss zu erzielen, um das negative Eigenkapital nicht noch weiter zu erhöhen.

In den Planungen sind Investitionen für das laufende Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 12.530 berücksichtigt. Davon entfällt mit EUR 11.700 der wesentliche Teil auf die Verpflichtung von zwei Spielern des Lizenzspielerkaders, bei denen eine entsprechende Kaufverpflichtung mit dem Klassenerhalt in der abgelaufenen Saison 2019/​2020 eingetreten ist. Von den vorstehenden Investitionen ist jedoch nur ein Betrag über TEUR 5.680 bis zum 30.06.2021 liquiditätswirksam. Bei einem erfolgreichen Klassenerhalt in der Spielzeit 2020/​2021 greift eine weitere Kaufverpflichtung für den bisher von Hertha BSC ausgeliehenen Spieler Davie Selke. Liquiditätsabflüsse aus dieser Investition erfolgen bis zum 30.06.2021 nicht.

Der vorstehenden Planung liegen insbesondere bei den Umsatzerlösen noch stark risikobehaftete Prämissen zu Grunde. So wird angenommen, im Geschäftsjahr 2020/​2021 noch neun Spiele mit voller Auslastung im wohninvest WESERSTADION durchführen zu können. Jedes Spiel, dass entgegen der Planungsprämissen ohne oder nur mit Teilzuschauern ausgetragen werden kann, belastet Ergebnis und Liquidität der Gesellschaft um ca. TEUR 1.000. Darüber geht die Planung davon aus bis zum Ende des Geschäftsjahres, nach der abgeschlossenen Sommertransferperiode 2020, noch wesentliche Transfererlöse erzielen zu können. Sollten diese Prämissen nicht oder nur teilweise realisiert und nicht durch weitere Einnahmen, z.B. aus dem Erreichen zusätzlicher Runden im DFB-Pokal, kompensiert werden können, folgt daraus ein erneuter Jahresfehlbetrag, der im Worst-Case den Fehlbetrag aus 2019/​2020 noch überschreiten kann.

Nachdem es der Gesellschaft gelungen war, die Kostenstruktur schrittweise an die Ertragssituation ohne Einnahmen aus internationalen Wettbewerben oder Erfolgen im DFB-Pokal anzupassen, wodurch allerdings gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Bundesligakaders eingeschränkt wurde, hat sich der Kostenapparat in den letzten Geschäftsjahren durch die konsequente Umsetzung des durchgeführten Strategieprozesses wieder erhöht. Dies war allerdings notwendig, um den SV Werder Bremen für den Wettbewerb in der Bundesliga nachhaltig zu positionieren. Die erhöhten Kosten müssen nun entweder durch die angestrebten Mehreinnahmen, auch aus sportlichen Erfolgen, oder durch Transferüberschüsse ausgeglichen werden. Da im Zuge der sportlich sehr schlechten Spielzeit 2019/​2020 keine Mehreinnahmen aus sportlichen Erfolgen erzielt werden können, Transfererlöse auf Grund der überwiegend schwachen Leistungen des gesamten Kaders sowie des insgesamt vor dem Hintergrund der Co- vid-19 Pandemie stark gesunkenen Transfermarktvolumens nicht in erforderlicher Höhe erzielt werden konnten und sich darüber hinaus weitere relevante Einnahmen durch die Pandemie reduzieren, die Kostenpositionen im Gegenzug nicht vergleichbar kurzfristig abbaubar sind, steht die Gesellschaft weiter vor großen wirtschaftlichen und sportlichen Herausforderungen.

Mit dem aktuellen Kader sieht die Gesellschaft zwar realistische Chancen, den Klassenerhalt in der Bundesliga zu schaffen, eine Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb am Ende der Spielzeit 2020/​2021 wird aber als kaum möglich eingeschätzt.

Der Fokus liegt vor diesem Hintergrund nun kurzfristig darauf die Finanzierung der laufenden Spielzeit durch Zuführung von Eigen- und /​ oder Fremdkapital sicherzustellen und mittelfristig die Gesellschaft so auszustatten, dass auf Basis einer wieder erlangten soliden finanziellen Grundlage die sportliche Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden kann. Neben einer Verlängerung der im Vorjahr befristeten Erhöhung der beiden langfristig gewährten Kontokorrentlinien bei den beiden Hausbanken konnten bereits zwei weitere Kreditinstitute gewonnen werden, die den SV Werder Bremen mit zusätzlicher Liquidität in Form von Kontokorrentkrediten/​ Eurokrediten ausgestattet haben. Die Gesellschaft verfügt aktuell über Kontokorrentkredit in Höhe von TEUR 40.000. Darüber hinaus laufen weitere Gespräche zur Ausstattung der Gesellschaft mit zusätzlichem Fremd- und /​ oder Eigenkapital. Die Gesellschaft hat in diesem Zusammenhang auch einen Antrag zur Gewährung von Mitteln aus dem Corona-Hilfs- fond der Bundesregierung bei der KfW gestellt. Die Bearbeitung des Antrags ist noch nicht abgeschlossen. Eine Entscheidung wird bis spätestens Ende November erwartet. Für den Fall einer negativen Entscheidung oder einem noch über den November hinausgehenden Entscheidungsprozess bei der KfW hat die Gesellschaft weitere alternative Finanzierungsmöglichkeiten parallel vorangetrieben, wovon bei einer Alternative sehr zeitnah eine positive Entscheidung erwartet wird. Darüber hinaus werden Gespräche über weitere mittel- und langfristige Finanzierungsalternativen beim SV Werder Bremen geführt. Vor diesem Hintergrund gehen wir von einer Fortführung der Gesellschaft aus.

E. Nachtragsbericht

Wir verweisen auf unsere Ausführungen in Abschnitt 2.2. im Anhang.

F. Schlusserklärung des Abhängigkeitsberichts

In dem von der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA erstellten Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG werden die Beziehungen zwischen der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA und den verbundenen Unternehmen dargestellt. Bei den in diesem Bericht dargestellten Rechtsgeschäften hat die SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA jeweils angemessene Gegenleistungen für Ihre Leistungen erhalten. Andere Maßnahmen im Sinne von § 312 AktG wurden im Geschäftsjahr nicht getroffen oder unterlassen.

 

Bremen, den 29. September 2020

gez. Klaus Filbry, Geschäftsführer der Werder Verwaltungs GmbH

gez. Frank Baumann, Geschäftsführer der Werder Verwaltungs GmbH

gez. Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Geschäftsführer der Werder Verwaltungs GmbH

Anhang für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

1. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft

Firma: SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA
Sitz: Bremen
Registergericht/​-Nr.: Amtsgericht Bremen HRB 21775

2. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung sowie zur Fortführung der Gesellschaft (einschließlich Nachtragsberichterstattung)

2.1. Der Jahresabschluss zum 30.6.2020 ist gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff.) und des Aktienrechts sowie den ergänzenden Vorschriften der Satzung aufgestellt worden.

2.2. Der Jahresabschluss weist zum 30.6.2020 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Auf Basis der erstellten Planungsrechnungen sowie der aktuellen Gespräche zur Aufnahme von weiterem Fremd- und/​oder Eigenkapital geht die Geschäftsführung trotz der bestehenden Planungsrisiken durch die Covid-19-Pandemie (u.a. Spiele mit einer begrenzten Anzahl von Zuschauern bzw. ohne Zuschauer) von einer Fortführung der Gesellschaft aus. Durch die Vermeidung des Abstiegs in der Relegation zu Anfang des neuen Geschäftsjahrs wurden hierfür bessere Voraussetzungen geschaffen. Allerdings wurden dadurch bedingte Kaufverpflichtungen für zwei Spieler über rd. EUR 10 Mio. wirksam. Zur Fortführung der Gesellschaft wird im Übrigen auf die Ausführungen im Lagebericht, insbesondere im Abschnitt C. Chancen- und Risikobericht, verwiesen.

2.3. Die Gliederung der Bilanz wurde nach dem handelsrechtlichen Gliederungsschema gemäß § 266 HGB vorgenommen, die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. In Anlehnung an die Vorschriften der DFL wurde die Bilanz um die Posten Spielerwerte sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Transfer erweitert.

2.4. Die nach den gesetzlichen Vorschriften anzubringenden Davon-Vermerke sind aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit teilweise im Anhang aufgeführt.

3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

3.1. Die Bilanzierung- und Bewertungsmethoden wurden unverändert beibehalten.

3.2. Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen werden mit den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt, die linear auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Gegenstände von 3 bis 50 Jahren, bei den Spielerwerten entsprechend der individuellen Vertragslaufzeit der Anstellungsverträge der Lizenzspieler von in der Regel 2 bis 5 Jahren, verteilt werden.

Die steuerrechtlichen Regelungen zum Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG) wurden auch in der Handelsbilanz berücksichtigt.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen.

3.3. Die Vorräte sind mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 4 HGB bewertet.

3.4. Die Forderungen und übrigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bewertet. Erkennbare Einzelrisiken und allgemeine Zins- und Kreditrisiken wurden durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt.

3.5. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

3.6. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden ordnungsgemäß abgegrenzte Ausgaben bzw. Einnahmen für Aufwendungen bzw. Erträge des Folgejahres ausgewiesen.

3.7. Aktive latente Steuern werden, auch sofern die bestehenden Verlustvorträge nutzbar sind, nicht angesetzt.

3.8. Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Die Pensionsrückstellung zum 30.6.2020 ist nach der PUC-Methode auf der Basis eines durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren von 2,51 % und unter Zugrundelegung der Richttafeln von Prof. Klaus Heubeck, Köln, nach dem Stand von 2018 G bewertet worden. Bei Gehaltstrends, Rententrends und der Fluktuation wurden konstante Verhältnisse angenommen. Gegenüber dem 7- Jahres-durchschnittszins ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von EUR 41.166,00, der einer Ausschüttungssperre unterliegt. Die übrigen Rückstellungen sind aufgrund ihrer Restlaufzeit von unter einem Jahr bzw. ihres pauschalen Ansatzes (Risikospiele) nicht abgezinst.

3.9. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

3.10. Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgt grundsätzlich gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag. In der Jahresbilanz zum 30.6.2020 sind keine Fremdwährungspositionen enthalten.

4. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

4.1. Zur Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den separat dargestellten Anlagenspiegel verwiesen (vgl. Anlage 1 zum Anhang). In ihm sind auch die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie die kumulierten und die Abschreibungen des Geschäftsjahres dargestellt.

4.2. Bei den Vorräten handelt es sich um Sportmaterial und Arzneimittel.

4.3. Forderungen aus Transfer von TEUR 25 (30.6.2019: TEUR 1.043) sowie sonstige Vermögensgegenstände von TEUR 338 (30.6.2019: TEUR 0) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Alle anderen Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

4.4. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit TEUR 148 (30.6.2019: TEUR 235) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Forderungen gegen Gesellschafter bestanden nicht (30.6.2019: TEUR 385).

4.5. Die Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen betreffen wie die Verbindlichkeiten überwiegend Lieferungen und Leistungen.

4.6. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.500.000,00 und ist eingeteilt in 2.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

Die Kapitalrücklage resultiert aus der Übernahme von Vermögenswerten und Schulden im Rahmen der nachfolgend unter Tz 5.3. dargestellten Ausgliederung nach Abzug des gezeichneten Kapitals. Im Geschäftsjahr 2014/​2015 wurde die Kapitalrücklage zur Unterstützung verschiedener Abteilungen um TEUR 500 erhöht. Im Geschäftsjahr 2017/​2018 wurde ein vom Gesellschafter Sport-Verein „Werder“ v. 1899 e.V. in Vorjahren gewährtes Darlehen von TEUR 1.000 umgewandelt und zur Stärkung der Kapitalausstattung in die Kapitalrücklage eingestellt. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23.1.2020 wurde der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2018/​2019 in voller Höhe mit dem Verlustvortrag verrechnet.

4.7. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Belastungen im Zusammenhang mit dem Bundesligakader und den Risikospielen sowie daneben wie im Vorjahr insbesondere Berufsgenossenschaftsbeiträge

4.8. Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der Anlage 2 zum Anhang.

4.9. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Verrechnungskonten. Ein Verrechnungskonto von TEUR 939 hat längerfristigen Charakter. Von den Verbindlichkeiten bestehen TEUR 939 (30.6.2018: TEUR 958) gegenüber Gesellschaftern.

4.10. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 7.059 (30.6.2019: TEUR 6.336) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 1.002 (30.6.2019: TEUR 50) enthalten.

4.11. Die Umsatzerlöse enthalten im Wesentlichen Erlöse aus medialen Verwertungsrechten, Spielbetrieb, Werbung und Transfer. Korrespondierenden Restbuchwertabgänge der Transfers werden mit den Transfererlösen verrechnet.

4.12. Größere periodenfremde Beträge ergaben sich im Berichtsjahr nicht.

4.13. Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Spielerwerte in Höhe von TEUR 2.193 wegen dauernder Wertminderung vorgenommen (Vorjahr TEUR 863).

4.14. Die Zinsaufwendungen resultieren mit TEUR 21 (Vorjahr TEUR 24) aus Abzinsung von Rückstellungen.

5. Sonstige Angaben

5.1. Die SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA hat sich im Rahmen einer Patronatserklärung verpflichtet, die Bremer Weser-Stadion GmbH finanziell so auszustatten, dass diese ihren Verpflichtungen gegenüber der Die Sparkasse Bremen AG aus einem Darlehen in Höhe von TEUR 10.000 jederzeit nachkommen kann. Nach den Planungsrechnungen der Bremer Weser-Stadion GmbH können sich hieraus in den folgenden Geschäftsjahren aufgrund der Finanzierungsstruktur Inanspruchnahmen bis zu rd. TEUR 535 p.a. ergeben, die in der Folge von der Bremer Weser-Stadion GmbH zurückgeführt werden können.

5.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus laufenden Leasing-, Miet- und Pachtverträgen mit einem Gesamtbetrag in Höhe von TEUR 473 Daneben bestehen noch Pachtverträge mit jährlich variablen, erfolgsabhängigen Zahlungen. Der Aufwand hieraus beträgt rd. EUR 4 Mio. p.a., wird 2020/​2021 voraussichtlich aber aufgrund der Spiele ohne Zuschauer darunterliegen. Weiterhin bestehen Pachtverträge mit unbestimmter Laufzeit oder jährlicher Laufzeitverlängerung, deren Pachtzahlungen rd. TEUR 1.485 p. a. betragen. Aus dem Erwerb von Spielerwerten und anderen Investitionen bestehen zum Bilanzstichtag im Wesentlichen bedingte Verpflichtungen von rd. TEUR 27.600, deren Bedingungseintritt nach dem Stichtag erfolgt ist oder als wahrscheinlich angesehen wird und die überwiegend ab 2021/​2022 zahlungswirksam werden. Außerdem bestehen weitere bedingte Eventualverbindlichkeiten aus Anschaffungsgeschäften von maximal TEUR 2.900, deren Bedingungseintritt (im Wesentlichen in Abhängigkeit von sportlichen Erfolgen, bis Mitte 2023) derzeit unwahrscheinlich ist.

5.3. Die Gesellschaft ist durch Ausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes des Sport-Verein „Werder“ v. 1899 e.V. (Amtsgericht Bremen VR 2282) gemäß §§ 149, 123 Abs. 3 Ziff. 2 ff. UmwG (Ausgliederung zur Neugründung) entstanden. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, weiteres Anlagevermögen und verbunden damit verschiedene Mannschaften der Fußball-, Handball-, Schach- und Tischtennisabteilung des Vereins wurden nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.8.2003 unter Fortbestand des Vereins gegen die Gewährung von Kommanditaktien ausgegliedert. Ausgliederungsstichtag war der 1.7.2003.

5.4. Die Geschäftsführung lag im Berichtsjahr bei der persönlich haftenden Gesellschafterin Werder Verwaltungs GmbH, Bremen, (Gezeichnetes Kapital TEUR 50) vertreten durch ihre im Folgenden aufgeführten Geschäftsführer. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Name Beruf Bereich
Klaus Filbry Kaufmann Vorsitzender der Geschäftsführung, Kaufmännischer Geschäftsführer
Frank Baumann Kaufmann Geschäftsführer Fußball
Dr. Hubertus Hess-Grunewald Rechtsanwalt Geschäftsführer Organisation & Sport

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist am Kapital der Gesellschaft nicht beteiligt.

Die der persönlich haftenden Gesellschafterin gewährten Bezüge für die Geschäftsführung im Berichtszeitraum betragen EUR 1.405.446,76.

5.5. Der Aufsichtsrat besteht aus den folgenden sechs Mitgliedern:

Marco Bode – Vorsitzender – Unternehmer
Marco R. Fuchs – stellvertretender Vorsitzender – Vorstandsvorsitzender der OHB SE
Kurt Zech Vorstandsvorsitzender der Zech Group SE
Andreas Hoetzel Unternehmer
Thomas Krohne Unternehmer
Axel Plaat Kreditanalyst

Die Gesamtbezüge der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit vom 1.7.2019 bis 30.6.2020 belaufen sich auf EUR 120.350,00.

5.6. Zahl der Arbeitnehmer

Im Berichtszeitraum wurden durchschnittlich 504 Arbeitnehmer (Vorjahr 494) beschäftigt, davon 233 Aushilfen (Vorjahr 240).

5.7. Am Kapital der nachfolgend aufgeführten Gesellschaften bestanden am Bilanzstichtag Beteiligungen zu mindestens einem Fünftel:

Höhe der Beteiligung v. H. Eigenkapital 30.6.20 Jahresergebnis 2019/​2020
TEUR TEUR
a) Werder Bremen Fan-Service GmbH, Bremen 100 1.324 464
b) Werder Bremen Payment GmbH, Bremen 100 46 0
c) Bremer Weser-Stadion GmbH, Bremen 50 3.592 48
d) elko & Werder Security GmbH, Bremen 50 68

Bei der Gesellschaft mit untergeordneter Bedeutung d) handelt es sich um die Werte aus dem Jahresabschluss zum 31.12.2019.

5.8. Der Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Bremen, den 29. September 2020

gez. Klaus Filbry, Geschäftsführer der Werder Verwaltungs GmbH

gez. Frank Baumann, Geschäftsführer der Werder Verwaltungs GmbH

gez. Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Geschäftsführer der Werder Verwaltungs GmbH

Verbindlichkeitenspiegel zum 30. Juni 2020

Bezeichnung Gesamtbetrag Laufzeit bis 1 Jahr Laufzeit über 1 Jahr
TEUR TEUR TEUR
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12.639 12.639 0
(Vorjahr) (10.000) (10.000) (0)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.866 2.559 307
(Vorjahr) (3.752) (3.752) (0)
3. Verbindlichkeiten aus Transfer 19.976 15.876 4.100
(Vorjahr) (23.094) (13.080) (10.014)
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.687 748 939
(Vorjahr) (1.129) (171) (958)
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 22 22 0
(Vorjahr) (10) (10) (0)
6. Sonstige Verbindlichkeiten 16.562 16.562 0
(Vorjahr) (7.747) (7.747) (0)
53.752 48.406 5.346
(Vorjahr) (45.732) (34.760) (10.972)
Bezeichnung davon Laufzeit über 5 Jahre gesicherte Beträge Art der Sicherheit
TEUR TEUR
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 12.639 Abtretung zukünftiger Transfer-/​Medienerlöse
(Vorjahr) (0)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0
(Vorjahr) (0)
3. Verbindlichkeiten aus Transfer 0 0
(Vorjahr) (0)
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0
(Vorjahr) (0)
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0
(Vorjahr) (0)
6. Sonstige Verbindlichkeiten 0 0
(Vorjahr) (0)
0 12.639
(Vorjahr) (0)

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