Mit Verlaub, Herr Hänsel, wenn man etwas erreichen will, das einem wichtig ist, dann sollte man bei der Wahrheit bleiben. Wir hatten am gestrigen Tag ein Insolvenzverfahren zur HANECS GmbH veröffentlicht, so wie dieses Verfahren dann auch den Insolvenzbekanntmachungen zu entnehmen ist. Ein ganz normaler Vorgang bei uns in der Redaktion. Nun schreibt uns Herr Hänsel am heutigen Tag eine E-Mail mit nachfolgendem Inhalt:
Zitat:
Das Verfahren in Eigenverwaltung in der aktuellen Phase ist ein nicht öffentliches Verfahren. Ich bitte Sie, den Beitrag „Insolvenz: HANECS GmbH“ daher umgehend zu entfernen, um eine Rufschädigung zu vermeiden.
Zitat Ende
Nun, verehrter Herr Hänsel, natürlich ist das kein „geheimes Verfahren“, oder wie Sie es formulieren, ein nicht öffentliches Verfahren, denn sonst wäre es ja nicht in den Insolvenzbekanntmachungen enthalten. Mithin haben Sie schlichtweg die Unwahrheit geschrieben.
In meiner Antwortmail an Sie habe ich das auch anhand von Dokumenten belegt. Jeder kann in dem von uns veröffentlichten Artikel nachlesen, dass es sich um eine Eigeninsolvenz handelt. Ob dieses Verfahren letztlich in ein Regelinsolvenzverfahren münden wird, oder ob Sie den Turnaround schaffen, bleibt dahingestellt. Dass ein solches Verfahren natürlich Einfluss auf Ihre Unternehmensreputation haben könnte, wissen wir nicht, denn ich bin sicher, es wird ja sicherlich einige Personen geben, die über dieses Verfahren informiert sind. Mein Rat an Sie: Bleiben Sie einfach bei der Wahrheit, wenn Sie mit uns in eine Korrespondenz gehen, das kann durchaus helfen.
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