Es hat sehr lange gedauert, bis die FINMA sich hier entschlossen hat zu handeln, denn meiner Meinung nach hat die FINMA hier zu lange gewartet und das Unternehmen Swiss Gold Treuhand AG sogar noch bei seinen kriminellen Handlungen „unterstützt“. CEO Vitetta hatte einen Brief an Anleger versendet, in dem er mitteilte, dass an die FINMA gemeldet zu haben mit der Beschlagnahme des Goldes in der Schweiz, und die Schweizer FINMA hatte dann sogar eine Vorgangsnummer dazu vergeben. Meinen Recherchen nach hatte die FINMA aber selber nicht kontrolliert, sich vergewissert, wie sich der Vorgang verhalten hat. Nun also die Kehrtwende, wo man sagen kann: lieber spät als nie.
Mitteilung der FINMA:
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat mit superprovisorischer Verfügung vom 11.06.2024 Thomas Leder, Bellerive Rechtsanwälte, Bellerivestrasse 7, 8008 Zürich, als Untersuchungsbeauftragten eingesetzt. Der Untersuchungsbeauftragte wird ermächtigt, anstelle der Organe für die Gesellschaft zu handeln. Er vertritt die Gesellschaft mit Einzelunterschrift. Den bisherigen Organen wird untersagt, ohne Zustimmung des Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen vorzunehmen
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