Eine Kanzlei, die wir seit Jahren für ihre merk-würdige Werbung um Mandanten kennen. Auch hier geht man wieder auf Anlegerfang, ohne die Anleger bereits in der ersten Information darauf hinzuweisen, dass eine Vollstreckung eines in Deutschland erlangten Titels dann in der Schweiz vollstreckt werden müsste.
Es scheint auch, dass die Düsseldorfer Kanzlei da in einigen Dingen noch im „trüben fischt“, denn hier geht es um einen kriminellen Vorgang, zumindest dann, wenn man den Konkursantrag genau durchliest. Hier sollte ein ordentlicher und seriöser Rechtsanwalt dann bitte auch darauf hinweisen, dass dazu ein BGH-Urteil gibt, das eine Haftung des Vertriebs dann möglicherweise ausschließt. Im ganzen Fall sind wir noch am Anfang der Aufklärung und wissen noch nicht, wie sich das Bild abschließend darstellen wird. Wer haftet wofür und warum?
Das ist eine Frage, die geklärt werden muss, viel wichtiger aber ist, was da überhaupt passiert ist und wie konnte Rechtsanwalt Vitetta einen verurteilten Goldbetrüger in seine Firma einstellen? Übrigens, wenn man gegen Herrn Vitetta vorgehen will, muss man das wohl in Italien tun, denn in Deutschland vorzugehen und dann zu versuchen, in Italien das Urteil vollstrecken zu lassen, ist teuer und nicht von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Auch das sollte man dem Mandanten im Vorhinein ordentlich sagen. Seien Sie bitte vorsichtig mit solchen reißerischen Angeboten von Rechtsanwälten, die wollen ihr Bestes: Ihr Geld.
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