Startseite Allgemeines Swiss Gold Treuhand AG und die Sache mit dem Gold in Italien
Allgemeines

Swiss Gold Treuhand AG und die Sache mit dem Gold in Italien

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Noch immer erhalten wir natürlich viele Anrufe bezüglich des eingelagerten Goldes in Italien, und man kann davon ausgehen, dass das Gold da sei, aber nur festgesetzt sei von der Staatsanwaltschaft in Italien. Ja, diese Version kennen wir auch, aber sie entspricht nicht den Angaben, die Renato Vitetta in dem uns vorliegenden Konkursdokument gemacht hat.

Zitat:

Dabei sei der Einkauf des Rohgoldes durch den Mitarbeiter Claudio di Giorgi organisiert worden, da er persönliche Kontakte in der Zentralafrikanischen Republik und Burkina Faso gehabt habe. Es sei auch die Verantwortung von Claudio di Giorgi gewesen, die Zahlungsströme für den Goldankauf zu kontrollieren. Es habe sich allerdings herausgestellt, dass Claudio di Giorgi verschiedene Belege über den Rohgoldbestand gefälscht habe, was im Frühling 2023 durch die SGT bemerkt worden sei. Die SGT habe gegen Claudio di Giorgi Strafanzeige eingereicht.

In der Strafanzeige vom 24. November 2023 werde sinngemäß davon ausgegangen, dass Claudio di Giorgi – in seiner Stellung als faktisches Organ der SGT und als einziger Verantwortlicher über die Zahlungsströme, den Goldankauf und die Lagerung des Goldes in Italien – Dokumente gefälscht und unwahre Angaben gegenüber der Gesellschaft gemacht haben solle. Claudio di Giorgi sei mittlerweile für keine der beteiligten Parteien mehr erreichbar, was die Aufarbeitung der Geschehnisse schwierig mache.

Entsprechend sei die Anzeige gegen Claudio di Giorgi bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden eingereicht worden. Seither habe die SGT die Geschäftstätigkeit aufgegeben und sich darum bemüht, für ihre Kunden soweit möglich eine Auszahlung ihres Investitionsbetrages oder die Auslieferung von Goldbeständen anzubieten. Sie beschäftige kein eigenes Personal und habe somit nur geringe laufende Kosten.

Zitat Ende

In der Tat liegen Papiere gefunden und kennen die Einlagerungsbestätigungen der Wirtschaftsprüfer Swiss Audit Solutions AG und auch des Rechtsanwaltes Großmann aus Zürich. Nun stellen wir uns in der Redaktion natürlich die Frage, wer von den Unternehmen und Personen ist glaubwürdiger?

Unsere Meinung ganz klar, die Aussagen, die Herr Vitetta im Konkursantrag geäußert hat. Natürlich ist es auch möglich, dass hier falsche Angaben gemacht wurden, um möglicherweise einen nachträglichen Betrug abzudecken und auf eine Person zu schieben, die bereits zu diesem Zeitpunkt der Konkursantragsstellung im Gefängnis saß. Der hat dann auch wenig Chancen sich zur Wehr zu setzen.

Hypothetische Variante:

Gerne wollen wir auch dies einmal hier durchspielen: Es wäre durchaus denkbar, dass die Beschlagnahme des Raffinerievermögens zu einem Goldbetrug angeregt haben könnte. Wie? Nun, ganz einfach. Das einzige Hindernis, welches sie überwinden müssten, wäre nach Italien zu fahren, der dortigen Staatsanwaltschaft erklären, dass sie hier fremdes Vermögen eingelagert haben, was aber mit dem Beschlagnahmegrund der Raffinerie selber nichts zu tun hat. Sie verdrücken ein paar Tränen, die armen Kunden brauchen dringend ihr Gold usw. und schon sagt die Staatsanwaltschaft, dann kommen Sie mal und holen das ab.

Wir reden hier über 1,3 Tonnen, eine Menge, die sie problemlos in einen Mercedes Sprinter bekommen, und mal ehrlich, wer sollte dann dem Einlagerer des Goldes gegen Vorlage der Einlagerungsbestätigung und der notwendigen Unterlagen zur Abholung eine Herausgabe des Goldes verweigern? Mir fällt da niemand ein. Ihnen?

Diese Variante ist eine denkbare Variante, der wir aber derzeit nachgehen, nur ganz klar auch, wenn jemand das Ding so gedreht hätte, wüssten wir zwar, wer das abgeholt hat, aber wo das Gold dann ist.

Mögliches Wissen und Haftung des Vertriebes:

Auch das ist natürlich immer ein Thema, aber auch hier sagen wir im Moment ganz klar, der Vertrieb wurde nach bisherigen Erkenntnissen der Recherchen genauso getäuscht wie die Kunden. Es gab bis April 2023 für den Vertrieb keinerlei Anzeichen, dass es sich um einen geplanten Betrug handeln könnte. Erst nach dem Beschluss der Liquidation der Gesellschaft kam dann die Wahrheit Stück für Stück heraus, und die gesamte Wahrheit kennen wir bis heute nicht.

Auch werden wir nach einer möglichen Haftung des Vertriebs gefragt, ein Gedanke, der natürlich vielen investierten Anlegern kommt, aber das ist eine juristische Beratung, die wir nicht durchführen dürfen, sondern Rechtsanwälten vorbehalten ist, und letztlich dann sicherlich einer richterlichen Entscheidung. Meines Wissens nach gibt es aber eine BGH-Entscheidung, die eine Haftung des Vertriebs ausschließt, wenn der Initiator kriminell gehandelt hat und das für den Vermittler nicht erkennbar war.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien