Startseite Allgemeines Swiss Gold Treuhand AG /SGT AG TEIL II die Begründung warum der Konkurs noch nicht angeordnet wurde
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Swiss Gold Treuhand AG /SGT AG TEIL II die Begründung warum der Konkurs noch nicht angeordnet wurde

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Liest man diese Mitteilung des zuständigen Konkursamtes, dann muss man ganz klar von einem Gaunerstück reden, wenn die Angaben in dem Dokument dann so stimmen.

Sachverhalt und Erwägungen 

  1. Mit Eingabe vom 2. Februar 2024 (Eingang: 5. Februar 2024) reichte die Gesuchstellerin (nachfolgend auch „SGT“) beim Kantonsgericht Zug ein Gesuch um provisorische Nachlass- stundung mit folgenden Anträgen ein (act. 1):

 

  1. Es sei der SGT die provisorische Nachlassstundung für vier Monate zu gewähren.
  2. Es sei die STAIGER Rechtsanwälte AG, mit Dr. Daniel Hunkeler als Mandatsleiter und Georg J. Wohl als Stv-MandatsIeiter, als provisorische Sachwalterin einzusetzen.
  3. Alles mit Kostenfolge zulasten der

 

Zur Begründung führte die Gesuchstellerin Folgendes aus:

 

  • Die SGT sei insbesondere im Edelmetallgeschäft tätig und bezwecke im Übrigen die Unter- nehmensberatung im In- und Ausland, Erbringung von Treuhand-Dienstleistungen, Vermitt- lungstätigkeit sowie Handel mit Waren aller Art. Am 15. Juni 2023 hätten die Aktionäre der SGT deren Auflösung und Liquidation beschlossen. Im Zuge der Liquidation hätten sich finanzielle Schwierigkeiten gezeigt, worauf der Verwaltungsrat der SGT mit Beschluss vom
    1. Februar 2024 die Einreichung des vorliegenden Gesuches um provisorische Nachlass- stundung beschlossen habe.

 

  • Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens habe insbesondere im Handel mit Rohgold be- standen. Die Kunden des Unternehmens hätten Rohgold auf der Grundlage von Kauf- und Hinterlegungsverträgen mit SGT gekauft, die die Zahlungen der Kunden entgegengenom- men, das Rohgold in Afrika (Zentralafrika und Burkina Faso) gekauft, es nach Italien geliefert und in italienischen Raffinerien gelagert habo. Dabei habe die SGT das im Rahmen des Hinterlegungsvertrags gekaufte Gold so lange verwahrt, bis der Käufer es physisch abgeholt oder es seinerseits neu verhandelt oder verkauft habe.

 

  • Dabei sei der Einkauf des Rohgoldes durch den Mitarbeiter Claudio di Giorgi organisiert worden, da er persönliche Kontakte in der Zentralafrikanischen Republik und Burkina Faso gehabt habe. Es sei auch die Verantwortung von Claudio di Giorgi gewesen, die Zahlungs ströme für den Goldankauf zu
  • Es habe sich allerdings herausgestellt, dass Claudio di Giorgi verschiedene Belege über den Rohgoldbestand gefälscht habe, was im Frühling 2023 durch die SGT bemerkt worden sei. Die SGT habe gegen Claudio di Giorgi Strafanzeige eingereicht. In der Strafanzeige vom 24. November 2023 werde sinngemäss davon ausgegangen, dass Claudio di Giorgi — in seiner Stellung als faktisches Organ der SGT und als einziger Verantwortlicher über die Zahlungsströme, den Goldankauf und die Lagerung des Goldes in Italien — Dokumente gefälscht und unwahre Angaben gegenüber der Gesellschaft gemacht haben solle. Claudio di Giorgi sei mittlerweile für keine der beteiligten Parteien mehr erreichbar, was die Aufarbeitung der Geschehnisse schwierig mache. Ent- sprechend sei die Anzeige gegen Claudio di Giorgi bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden eingereicht worden. Seither habe die SGT die Geschäftstätigkeit aufgegeben und sich darum bemüht, für ihre Kunden soweit möglich eine Auszahlung ihres Investitionsbetra ges oder die Auslieferung von Goldbeständen anzubieten. Sie beschäftige kein eigenes Personal und habe somit nur geringe laufende Kosten.

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Rechtsanwältin Kerstin Bontschev vertritt mittlerweile einige Mandaten zu dem Vorgang. Anleger sollten sich dringend melden.

www.bontschev.de

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