Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 18. Juni 2014 die Swiss Life Select Deutschland GmbH (früher: AWD) zu Schadensersatz in Höhe von rund 53.000,00 Euro zuzüglich Verzugszinsen verurteilt. Der Kläger hat sich auf Empfehlung des Finanzdienstleistungsunternehmens im Jahre 2000 in Höhe von 80.000,00 DM zzgl. Agio an dem Filmfonds IMF Internationale Medien und Film GmbH & Co. 2. Produktions KG (IMF 2) beteiligt. Das berichten Hahn Rechtsanwälte auf ihrer aktuellen Internetseite.
http://www.ra-hahn-mcl.de/
Kommentar hinterlassen