Nein nicht die Schweizer, unser „Tausendsassa in der Kapitalbeschaffung“ und Prospektierung Dr. Horst Werner aus Göttingen steht offenbar hinter dem Prospekt, wenn man die Veröffentlichungen im Internet richtig liest.
Besonders hervorgehoben hat man wohl das Gründungsjahr der AG von 1937, ob das für Qualität und Reputation bürgt bleibt mal dahingestellt. Dem entgegen spricht dann wieder der Hinweis zur Emittentin im ausführlichen Prospekt “
Zitat
Am 4. Februar 2009 wurde die Emittentin unter der Firma Vorrati 127 AG in der Rechtsform der Aktiengesellschaft
nach deutschem Recht als sogenannte Vorratsgesellschaft gegründet und am 26. April 2011 unter der HRB 201515 beim zuständigen Amtsgericht Göttingen in das Handelsregister eingetragen. Am 6. Juli 2011 erfolgte eine Übernahme der Gesellschaft durch einen neuen Kreis von Aktionären, eine Neubestellung der Organe, eine grundlegende Änderung
der Satzung sowie eine Verlegung des Sitzes nach Stuttgart. Jetzige Organe der Emittentin sind der Vorstand Daniel
Wyttenbach, die Aufsichtsräte Bruno Borter, Klaus Preindl, Thomas Burkart, sowie die Hauptversammlung.
Zitat Ende
Nicht mehr zeitgemäß, da kaum im Markt durchsetzbar, ist der Ausgabeaufschlag von 5%.Auch verwundern uns die Firmenembleme mit denen die „Deutsche Tochter “ in Stuttgart auf ihrem Flyer Werbung betreibt. Ob diese Unternehmen das freigegeben haben, wissen wir nicht aber werden wir herausfinden. 100 Millionen will man einsammeln mit Einmaleinzahlungen und einem Ratensparer (Kombi). Ein sehr anspruchsvolles, und aus unserer Sicht kaum erreichbares Ziel.Genussrechte sind es die man anbietet, ein Finanzmarktinstrument welches in den letzten Jahren mehr Tiefen als Höhen erlebt hat. Auch das aus unserer Sicht keine gute Wahl. Jeder Zeichner sollte hierbei wissen das es ein Totalverklustrisiko für sein Kapital gibt.
Für gefährlich halten wir den „Deutschen Flyer“ den wir in unsere Redaktion zugespielt bekommen haben. Hier fällt uns dann immer wieder das Urteil zum Unternehmen Prokon des OLG Oldenburg ein. Hiergibt es einen glasklaren Hinweis das auch in einen Flyer dieser Risikohinweis gehört. Wo ist der meine Damen und Herren?Lassen sie dadurch nicht u.U. die Berater in eine „Haftungsfalle“ laufen?
Zitat aus dem Prokon Urteil des „OLG Oldenburg“
Auf Initiative der Stiftung Warentest hat jedoch das Landgericht Itzehoe festgelegt, dass Prokon seine Werbung ändern muss ansonsten wird ein hohes Strafgeld fällig.Die Werbung Prokons sei irreführend und verstoße gegen den lauteren Wettbewerb. Denn in der Werbung werden die vorhandenen Risiken der Anlage nicht erwähnt.
Zitat Ende
Der Erfolg der Swissvalor beim Platzieren der Genussrechte hält sich in Grenzen.
Die Anleger haben sich vermutlich näher mit den Schweizer Hinterleuten der Firma befasst. Und festgestellt, dass die angeblich so heisse Firma Explosave AG nicht wirklich produktiv ist. Eine Bewertung dieser Firma mit ca. € 25 Mio. ist aus heutiger Sicht durch nichts zu rechtfertigen. Grund: Die erhofften Aufträge in dreistelliger Millionenhöhe von EADS, welche im Prospekt dargestellt wurden, werden definitiv ausbleiben. Kein Umsatz = keine operative Tätigkeit: So verbleibt nur noch ein Hoffnungswert. Diesen mit € 25 Mio. anzusetzen (siehe Prospekt) ist gelinde gesagt von den Initiatoren aus heutiger Sicht sehr mutig? Grüezi mitenand …….
Kommentare sind immer dann besonders glaubwürdig, wenn sie anonym verfasst werden und als Schreiberling zusätzlich geheimnisvoll behauptet: „. . . wurde unserer Redaktion zugespielt“ ( welcher Redaktion ? ). Nichts wurde „zugespielt“ ! Ist doch ohnehin alles öffentlich und steht sowieso überall zum Downloaden bereit. Bei den Fernabsatzinformationen ist offenbar ein Druckfehler unterlaufen. Na, wenn´s nicht mehr in der Substanz zu bemängeln gibt, dann wurde offenbar gute Arbeit geleistet. Und was am Flyer gefährlich sein soll, bleibt auch des Schreibers Geheimnis. Den Flyer kann man zudem überall öffentlich im Internet einsehen und ebenfalls downloaden.
Anmerkung der Redaktion:
Kluger Kommentar, mit dem Wissen von Heute einen Beitrag von vor einigen Monaten kritisieren hat was-ehrlich! Klugheit, Verstand und Weisheit!
http://www.win-holding.ag/tl_files/content/energy/genussrechtebeteiligung/Verbraucherinformation%20Fernabgesetz.pdf
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Zeichnen bei Win Holding – widerrufen bei der Swissvalor!
Aber, aber herr Dr. Werner …..
http://www.finanzierung-ohne-bank.de/htm/de/html/News__PresseFinanz_News.php#t1800
Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne des BGB ist, kann er seine Zeichnungserklä-
rung innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen. Der Widerruf ist in Textform an die
SWISSVALOR DEUTSCHLAND AG zu richten. Bezüglich der Einzelheiten des Widerrufs
und dessen Folgen wird auf die Widerrufsbelehrung auf dem Zeichnungsschein verwiesen. Weitere besondere Widerrufs- und/oder Rückgaberechte sind nicht vereinbart.