Die BaFin hat am 18. September 2017 Geldbußen in Höhe von insgesamt 235.600 Euro zulasten der SYGNIS AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 26a Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und ein Verstoß gegen § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG in der Fassung vom 20. November 2015 zugrunde. Die SYGNIS AG hatte eine Veränderung der Gesamtzahl der Stimmrechte beziehungsweise die Ausgabe neuer Aktien nicht rechtzeitig veröffentlicht.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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