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Systemrisikopuffer für den Wohnimmobiliensektor: BaFin erlässt Allgemeinverfügung

ColiN00B (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ordnet zum 1. April 2022 einen sektoralen Systemrisikopuffer in Höhe von zwei Prozent für Risikopositionen von mit Wohnimmobilien besicherten Krediten an. Nach Anhörung der beteiligten Parteien hat sie hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems gegen spezifische Risiken aus dem Wohnimmobilienmarkt präventiv zu stärken. Damit soll einer Gefährdung der Finanzstabilität entgegengewirkt werden.

Preise und Kreditvergabe bei Wohnimmobilien haben sich in den vergangenen Jahren sehr dynamisch entwickelt. Nach Modellberechnungen der Deutschen Bundesbank bestehen inzwischen landesweit erhebliche Überbewertungen. Den daraus erwachsenden zunehmenden Risiken begegnet die BaFin durch den gezielten Einsatz des sektoralen Systemrisikopuffers.

Die BaFin hat bereits am 12. Januar 2022 angekündigt, neben der Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers einen sektoralen Systemrisikopuffer für mit Wohnimmobilien besicherte Kredite einzuführen. Dieser wirkt zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegen, die nicht vollständig durch den antizyklischen Kapitalpuffer abgedeckt werden können. Der Ausschuss für Finanzstabilität hatte das makroprudenzielle Maßnahmenpaket der BaFin ausdrücklich begrüßt.

Die Europäische Zentralbank (EZB) und der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) wurden jeweils über die Maßnahme informiert. Beide Institutionen haben keine Einwände erhoben.

Die Banken haben bis zum 1. Februar 2023 Zeit, die Pufferanforderung zu erfüllen.

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