Der deutsche Konzern T-Mobile ist vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mit seinen Beschwerden gegen die Übernahme des Konkurrenten Orange Austria durch die 3G Austria (H3G) abgeblitzt. Der Beschwerde komme keine – wie von T-Mobile beabsichtigt – aufschiebende Wirkung gegen den Orange-Hutchison-Deal zu.
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