Ein Gesetz aus dem Bundestag zum Verbot von Aromen für Tabakerhitzer steht am 7. Juli 2023 zur Abstimmung im Bundesrat. Vanille, Schokolade, Kirsche, Apfel und andere charakteristische Aromen und Aromastoffe sollen künftig nicht mehr für Erhitzer erhältlich sein. Damit wird das bisher nur für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen geltende Verbot auch auf Erhitzer ausgedehnt.
Hersteller von erhitzten Tabakerzeugnissen müssen zudem Text-Bild-Warnhinweise und so genannte Informationsbotschaften auf den Verpackungen anbringen.
Umsetzung von EU-Recht
Aromatisierte Tabakerzeugnisse führten häufig als Einstieg zum Konsum von Tabakprodukten. Zudem enthielten Tabakerhitzer giftige Stoffe und gefährdeten die Gesundheit, heißt es in der Amtlichen Begründung.
Der Bundestag setzt mit dem Beschluss eine EU-Richtlinie in nationales Recht um, die am 23. Oktober 2023 in Kraft tritt. Flankierend hat die Bundesregierung Details in einer Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung (TOP 5b) geregelt, die am 7. Juli 2023 ebenfalls zur Abstimmung im Bundesrat steht.
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