Die Beschwerde gegen die Tabaksteuer auf Liquids für E-Zigaretten ist vor dem Bundesverfassungsgericht ordentlich verdampft – und mit ihr wohl auch die Hoffnungen von drei Konsumenten und zwei Unternehmen, die sich mutig gegen den Steuerdampfwall in Karlsruhe gestellt hatten. Doch leider: Die Richter zeigten keine Lust, in die Rolle des Liquid-Retters zu schlüpfen.
„Aber wir sind doch gesünder!“ – Keine Chance auf Sonderbehandlung
Die Beschwerdeführer hatten ein durchaus kreatives Argument ins Spiel gebracht: E-Zigaretten seien weniger schädlich als herkömmliche Glimmstängel und müssten deshalb steuerlich begünstigt werden. Frei nach dem Motto: Wer weniger qualmt, sollte auch weniger zahlen. Doch das Gericht blieb standhaft und ließ sich nicht beeindrucken – weder von Dampf-Wolken noch von Steuerspar-Träumen.
Die Richter verwiesen trocken auf Sachverständige, die die Risiken unterschiedlich bewerten. Übersetzt heißt das: Es gibt keine einheitliche Meinung darüber, wie „gesund“ der tägliche Zug an der E-Zigarette wirklich ist. Und mal ehrlich: Wer erwartet ernsthaft, dass ein Steuerbescheid auf Grundlage von „Vielleicht ist es ja weniger schlimm“ gekippt wird?
Dampf bleibt Dampf – egal ob mit oder ohne Nikotin
Für die Richter war klar: Liquids, ob mit oder ohne Nikotin, bleiben ein Produkt, das besteuert werden kann – schließlich wird hier etwas erhitzt, inhaliert und am Ende „verbraucht“. Da kann der Dampfer noch so sehr beteuern, dass seine Wolken nach Vanille oder Kirsche duften. Für den Fiskus bleibt es steuerpflichtiger Nebel.
Was bedeutet das für Dampfer?
Ganz einfach: Die Tabaksteuer bleibt und wird fleißig weiter erhoben. Das heißt, wer auf den Liquid-Zug aufspringen will, muss sich weiterhin auf höhere Preise einstellen. Vielleicht wird jetzt der ein oder andere wieder zur guten alten Pfeife greifen – die ist zwar nicht steuerfrei, hat aber immerhin Stil.
Fazit: Steuer bleibt – die Wolken auch
Mit diesem Urteil bleibt alles, wie es ist: Der Staat kassiert weiterhin kräftig ab, die Richter pusten ein freundliches „Nein“ in Richtung der Beschwerdeführer, und die Dampfergemeinschaft muss wohl oder übel etwas tiefer in die Tasche greifen. Vielleicht sollten sie darüber nachdenken, ihre Steuermisere mit einer neuen Geschmacksrichtung zu betäuben – wie wäre es mit „Karlsruher K.O.“ oder „Richter-Rauch“?
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