In einem Verfahren vor einem Strafrichter des Amtsgerichts Wiesbaden hat sich ein 44-jähriger Security-Mitarbeiter eines Wiesbadener Supermarktes wegen gefährlicher Körperverletzung zu verantworten.
Nach dem in der Anklageschrift vom 11.03.2021 dargestellten Sachverhalt soll der Angeklagte den Kunden bereits im Kassenbereichs des Geschäfts verbal angegriffen haben, da dieser laut nach seiner Begleiterin gerufen habe.
Die Auseinandersetzung habe sich später vor das Geschäft verlagert.
Der Angeklagte habe den Geschädigten zu Boden gedrückt und ihm mehrfach mit der Faust in das Gesicht geschlagen. Der Kopf des Kunden sei hierdurch gegen die Bordsteinkante geprallt.
Anschließend soll der Security-Mitarbeiter den Geschädigten mit beiden Händen gewürgt haben. Nachdem Passanten eingeschritten seien, hätten die Tätlichkeiten beendet werden können.
Der Geschädigte habe, so die Anklage, eine Schädelprellung mit Hämatomschwellung, Prellungen des Unterkiefers sowie eine HWS-Distorsion erlitten.
Die Hauptverhandlung in diesem Verfahren ist auf Dienstag, den 10.08.21, 14:15 Uhr, Raum 0.007 bestimmt worden.
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