Die Verwendung von Vorher-Nachher-Bildern von Patientinnen zur Bewerbung ästhetisch-plastischer Operationen verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz und ist unzulässig. Die Wettbewerbs-zentrale hat erfolgreich Klage gegen...
BeiDie RedaktionSonntag, 04.06.2023
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