Startseite Deutsche Schnelligkeit nachgewiesen:Das „Klimacamp 2017“ im Rheinland unterfiel mit Infrastruktureinrichtungen der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG

Deutsche Schnelligkeit nachgewiesen:Das „Klimacamp 2017“ im Rheinland unterfiel mit Infrastruktureinrichtungen der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG

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Umwelt

Deutsche Schnelligkeit nachgewiesen: Das „Klimacamp 2017“ im Rheinland unterfiel mit Infrastruktureinrichtungen der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG

Das „Klimacamp 2017“ im Rheinland war eine durch Art. 8 GG geschützte Versammlung. Das Polizeipräsidium Aachen als Versammlungsbehörde hat sich zu Unrecht darauf...

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