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Prospektaufklärung aus formalen Gründen unwirksam – Bundesgericht verschärft die Haftung des Vertriebes

Kapitalanlageentscheidungen des Anlegers haben mindestens drei Parteien: den Anleger, den Vertriebler (der Provision erhält) und die Kapitalanlagegesellschaft (Verkäufer). Interessant sind nur die Fälle,...

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