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Schiffahrts-Gesellschaft „Hansa Pacific“ mbH & Co. KG Desaster

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Schiffahrts-Gesellschaft „Hansa Pacific“ mbH & Co. KG i.L._Für die Kommanditisten besteht eine wiederauflebende Haftung nach § 172 Abs. 4 HGB in Höhe von T€ 29.885. Was für ein Desaster!

Fragt da auch irgendjemand einmal nach der Haftung der verantwortlichen Geschäftsfüher eines solchen Katastrophenfonds? Unglaublich, man kann nur hoffen das diese Geschäftsführer bei...

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