Startseite Urteil vom 19. Mai 2020 1 BvR 2835/17

Urteil vom 19. Mai 2020 1 BvR 2835/17

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Deutsche Nachrichtendienst darf nicht einfach jeden im Ausland abhören – Bundesverfassungsgericht schreitet ein

Ausland-Ausland-Telekommunikationsüberwachung scheitert nicht grundsätzlich an der Verfassung; das Gesetz muss allerdings nachgebessert werden. Frist Ende 2021 Worum gehts? Die Beschwerdeführer, überwiegend ausländische Journalisten,...

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