Die Targetum Treuhand GmbH rief in der Vergangenheit im Auftrag von Anwaltskanzleien potenzielle Mandanten an, die ihr Vermögen in geschlossene Fonds investiert hatten.
Den Anlegern wurde die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen falsch beratende Banken in Aussicht gestellt. Gleichzeitig empfahl man den Ratsuchenden, das gerettete Geld in einen Darlehens- bzw. Gesellschaftsvertrag mit der Targetum Treuhand GmbH zu stecken – Laufzeit: 1 Jahr und monatlich zu zahlende Zinsen von 3,5 und 4 Prozent pro Jahr. Manche Verbraucher vertrauten ihren vermeintlichen Rettern und ließen sich darauf ein.
Aus für Targetum
Im Juni schob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Geschäftsmodell der Targetum einen Riegel vor. Denn die Firma betrieb ihr Einlagen- und Kreditgeschäft ohne Erlaubnis der BaFin.
Die Behörde forderte die Targetum auf, ihre Aktivitäten sofort einzustellen und alle Anlegergelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen. Daraufhin meldete Targetum Insolvenz an; am 7. August 2018 wurde vom Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 67g IN 267/18).
Nun müssen Anleger, die bereits mit einem miesen Fonds-Geschäft Geld verloren hatten, befürchten, ihr Geld erneut nicht wiederzusehen, weil man sie über den Tisch gezogen hat.
Übrigens: Auch den Vorläufern der Targetum Deutscher Fondsanlegerschutz NovaCelo UG und Impletio Consulting GmbH, die nach demselben Muster vorgingen, hat die BaFin die Abwicklung aufgegeben.
Ohnehin gebeutelte Anleger geschlossener Fonds berichten uns immer wieder von Interessengemeinschaften und Anwaltskanzleien, die sie unverlangt kontaktieren und ihnen zweifelhafte Angebote machen. Über die Machenschaften der Firma Targetum Treuhand GmbH hatten wir bereits vor einiger Zeit berichtet.
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Verbraucherzentrale Hamburg
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