Der Insolvenzverwalter der Targetum, Rechtsanwalt Joachim Büttner aus der Hamburger Kanzlei BRRS Rechtsanwälte, möchte Geld von Anlegern sehen – und zwar Rückzahlungen, die die Betroffenen bereits von Targetum erhalten haben und obendrauf noch die dazugehörigen Zinsen.
Als wären die Verbraucher nicht schon genug gebeutelt, weil sie Geld an eine unseriöse Firma verloren haben, sollen sie die Zahlungen, die ihnen zustanden, nun wieder in die Insolvenzmasse einzahlen. Ist das rechtens?
Rückzahlung nur unter bestimmten Bedingungen
Ein Insolvenzverwalter hat – salopp gesagt – die Aufgabe, zugunsten aller Gläubiger einer Gesellschaft die Insolvenzmasse zu mehren und diese dann gleichmäßig an alle Gläubiger zu verteilen.
Zu diesem Zweck kann er Zahlungen, die Targetum innerhalb bestimmter Fristen vor dem Insolvenzantrag an Dritte geleistet hat, anfechten und zurückfordern. Vorausgesetzt es liegt eine sogenannte Gläubigerbenachteiligungsabsicht vor.
Um eine Zahlung anfechten zu können, muss der Insolvenzverwalter dem Zahlungsempfänger nachweisen, dass er von der schwierigen wirtschaftlichen Situation bei Targetum wusste. Als Hinweise hierauf dienen ihm häufig schon Ratenzahlungsvereinbarungen, die mit der inzwischen insolventen Firma vor dem Insolvenzeintritt geschlossen wurden.
Anfechtung von Zahlungen verhindern
Wer eine Anfechtung des Insolvenzverwalters verhindern will, muss genau abwägen, wie er sich gegenüber dem Insolvenzverwalter verhält. Vielfach versuchen Insolvenzverwalter durch beeindruckende rechtliche Ausführungen und kurze Zahlungsfristen hohen Druck aufzubauen, um eine Zahlung durchzusetzen. Doch die Anforderungen an eine wirksame Anfechtung sind streng.
Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 73722 | Bekannt gemacht am: 03.09.2018 12:33 Uhr |
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. | |
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03.09.2018 | |
HRB 73722: Targetum Treuhand GmbH, Hamburg, Moorreye 112a, 22415 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67g IN 267/18) vom 07.08.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. |
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