Startseite Vorsicht Anlegerschutz Targetum – Muss ich gutes Geld schlechtem hinterherwerfen
Anlegerschutz

Targetum – Muss ich gutes Geld schlechtem hinterherwerfen

3dman_eu / Pixabay
Teilen
3dman_eu / Pixabay

Der Insolvenzverwalter der Targetum, Rechtsanwalt Joachim Büttner aus der Hamburger Kanzlei BRRS Rechtsanwälte, möchte Geld von Anlegern sehen – und zwar Rückzahlungen, die die Betroffenen bereits von Targetum erhalten haben und obendrauf noch die dazugehörigen Zinsen.

Als wären die Verbraucher nicht schon genug gebeutelt, weil sie Geld an eine unseriöse Firma verloren haben, sollen sie die Zahlungen, die ihnen zustanden, nun wieder in die Insolvenzmasse einzahlen. Ist das rechtens?

Rückzahlung nur unter bestimmten Bedingungen

Ein Insolvenzverwalter hat – salopp gesagt – die Aufgabe, zugunsten aller Gläubiger einer Gesellschaft die Insolvenzmasse zu mehren und diese dann gleichmäßig an alle Gläubiger zu verteilen.

Zu diesem Zweck kann er Zahlungen, die Targetum innerhalb bestimmter Fristen vor dem Insolvenzantrag an Dritte geleistet hat, anfechten und zurückfordern. Vorausgesetzt es liegt eine sogenannte Gläubigerbenachteiligungsabsicht vor.

Um eine Zahlung anfechten zu können, muss der Insolvenzverwalter dem Zahlungsempfänger nachweisen, dass er von der schwierigen wirtschaftlichen Situation bei Targetum wusste. Als Hinweise hierauf dienen ihm häufig schon Ratenzahlungsvereinbarungen, die mit der inzwischen insolventen Firma vor dem Insolvenzeintritt geschlossen wurden.

Anfechtung von Zahlungen verhindern

Wer eine Anfechtung des Insolvenzverwalters verhindern will, muss genau abwägen, wie er sich gegenüber dem Insolvenzverwalter verhält. Vielfach versuchen Insolvenzverwalter durch beeindruckende rechtliche Ausführungen und kurze Zahlungsfristen hohen Druck aufzubauen, um eine Zahlung durchzusetzen. Doch die Anforderungen an eine wirksame Anfechtung sind streng.

Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 73722 Bekannt gemacht am: 03.09.2018 12:33 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
03.09.2018
HRB 73722: Targetum Treuhand GmbH, Hamburg, Moorreye 112a, 22415 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67g IN 267/18) vom 07.08.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...