Erst am 19.06.2018 wurde von Der BaFin festgestellt, dass die Firma Targetum Treuhand GmbH das Einlagengeschäft sowie das Kreditgeschäft ohne Erlaubnis betrieb. Das weitere Geschäft wurde dem Unternehmen untersagtDer entsprechende Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.
Nach Mitteilung der BaFin nahm die Targetum Treuhand GmbH auf der Grundlage von „Gesellschaftsverträgen über stille Beteiligungen“ sowie „Darlehensverträgen“ unbedingt rückzahlbare Gelder an und gewährten Dritten Darlehen. Hierdurch betrieb sie ein unerlaubtes Einlangen- und Kreditgeschäft, nachdem die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht vorlag.
Nun also erfolgt die Insolvenz des Unternehmens als Folge der Auflagen zur Rückabwicklung und vor allem Rückzahlung der eingenommenen Anlegergelder. Wie schon in der Vergangenheit bi ähnlichen Vorgängen darf man sicherlich auch hier davon ausgehen, dass investierte Anleger kein Geld mehr zurückbekommen werden.
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