Das Landgericht Düsseldorf hat einer 66 Jahre alten Anlegerin Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung der Targo Bank (ehemals CitiBank) zum Erwerb eines Lehman Zertifikates in voller Höhe des Anlagebetrages zugesprochen.
In der Begründung seiner Entscheidung hat es unter anderem festgestellt, die Bank wäre verpflichtet gewesen, die Anlegerin in für sie verständlicher Weise auch über die fehlende Einlagensicherung aufklären. Auch wenn man eine generelle Verpflichtung mit der Begründung ablehnt, dabei handle es sich um einen allgemein bekannten Umstand, gilt dies nicht für Anleger, die wie die Klägerin mit der konkreten Anlageform keinerlei Erfahrung haben. Dieser grundlegende Unterschied zwischen dem empfohlenen Wertpapier mit spekulativem Charakter und einer Festgeldanlage ist ein für die Anlageentscheidung bedeutsamer Umstand. Denn es macht für den Anleger einen erheblichen Unterschied, ob ein Sicherungsmittel für den Fall der Insolvenz des Emittenten zur Verfügung steht. Insofern stellt die Tatsache, dass die gegenständlichen Zertifikate nicht der Einlagensicherung unterliegen eine das Emittentenrisiko noch verstärkende aufklärungsbedürftige Tatsache dar.
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Quelle:
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Bonse Barta Geiseler-Bonse
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