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Startseite Allgemeines Tariftreuegesetz das Vorhaben der SPD
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Tariftreuegesetz das Vorhaben der SPD

Maklay62 (CC0), Pixabay
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Das Tariftreuegesetz, das die SPD beschließen lassen will, verfolgt das Ziel, Unternehmen zur Einhaltung von Tarifverträgen zu verpflichten, wenn sie öffentliche Aufträge erhalten möchten. Dies soll sicherstellen, dass Firmen, die Aufträge von Bund, Ländern oder Kommunen erhalten, ihre Beschäftigten fair und tarifgerecht entlohnen.

Hier die wichtigsten Punkte des geplanten Tariftreuegesetzes:

  1. Verpflichtung zur Tarifbindung: Unternehmen, die öffentliche Aufträge annehmen wollen, müssen nachweislich die Löhne und Arbeitsbedingungen zahlen, die in einem Tarifvertrag festgelegt sind. Das bedeutet, dass Firmen keine Dumpinglöhne zahlen dürfen, um günstiger als die Konkurrenz anzubieten.
  2. Faire Wettbewerbsbedingungen: Das Gesetz soll verhindern, dass Firmen, die keine Tariflöhne zahlen, im Wettbewerb um öffentliche Aufträge Vorteile haben. So wird der Wettbewerb fairer und der Preisdruck auf Kosten der Beschäftigten reduziert.
  3. Stärkung der Arbeitnehmerrechte: Durch die Einführung dieses Gesetzes werden die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verbessert, indem Mindeststandards in Bezug auf Lohn, Urlaub, Arbeitszeit und soziale Leistungen gesichert werden.
  4. Nachhaltigkeit und Qualität: Das Tariftreuegesetz fördert nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse und soll verhindern, dass Unternehmen ihre Kosten durch niedrige Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen senken. Dies kommt langfristig der Qualität der ausgeführten öffentlichen Aufträge zugute.
  5. Kontrolle und Sanktionen: Es wird Mechanismen geben, um sicherzustellen, dass Unternehmen die Vorgaben des Tariftreuegesetzes einhalten. Unternehmen, die dagegen verstoßen, können von künftigen Aufträgen ausgeschlossen werden oder müssen Strafen zahlen.

Durch das Tariftreuegesetz möchte die SPD eine faire und gerechte Bezahlung für Arbeitnehmer sicherstellen und zugleich den fairen Wettbewerb in der Wirtschaft stärken.

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