Amtsgericht München, Urteil vom 18.01.2019 – 417 C 12146/18 – in Deutschland gibt es jedes Jahr hunderttausende Prozesse. Die meisten sind sehr langweilig und ohne Bedeutung, manche aber doch kurios.
Ein Mieter ist extrem laut – Kündigung wegen Rachelärm durch den Vermieter
So wie das Urteil, welches die fristlose Kündigung eines Mieters aufgrund von Lärm zur Folge hatte. Das Gericht kam zu der Meinung, dass der jetzt gekündigte Mieter bewusst wegen eines Streits mit anderen Mietern extremen Lärm, sogenannter Rachelärm, verursacht habe.
Taubstummer Zeuge bestätigt den extremen Lärm durch den Mieter vor Gericht
Ein Zeuge trat auf, den das Geschehen kraft gesundheitlicher Einschränkung gar nicht interessieren sollte. Er war taubstumm. Allerdings sagte der Zeuge mittels eines Gebärdendolmetschers aus: er spüre Vibrationen aufgrund des Lärms. Das genügte dem Gericht…
Das Urteil: Der rachelärmende Mieter muss fristlos ausziehen.
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