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te energy sprint I GmbH & Co. KG – das ist auch Stefan Keller von Skapa Invest

FunkyFocus (CC0), Pixabay
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Stefan Keller sehen wir seit Jahren als „Vernichter von Anlegergeldern“ und warnen daher auch vor seiner neuesten Investmentideen mit Skapa Invest. Schauen sie sich mal die Bilanz aus Sicht des beteiligten Kommanditisten an. Das sollte reichen, um unsere Meinung zu verstehen.

te energy sprint I GmbH & Co. KG

Aschheim (vormals: Nürnberg)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Lagebericht

Grundlagen des Unternehmens

Die te energy sprint I GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ oder auch „Unternehmen“ genannt) mit Sitz in Nürnberg wurde am 14.07.2016 auf unbestimmte Zeit gegründet und am 21.07.2016 in das Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der Nummer HRA 17215 eingetragen. Die Sitzverlegung nach Aschheim wurde am 19.01.2020 im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRA 111849 eingetragen.

Die wichtigste Geschäftstätigkeit der te energy sprint I GmbH & Co. KG ist die Investitionen und die Vermittlung von Investitionen in Entwicklung, Errichtung, Erwerb und Verwertung von Projekten der erneuerbaren Energie sowie damit im Zusammenhang stehenden Geschäften.

Zur Finanzierung dieser Investitionen emittierte die Gesellschaft bis zum 31.12.2017 unbesicherte Nachrangdarlehen mit einem Volumen von 11,4 Mio. Euro mit qualifiziertem Rangrücktritt in Form einer Vermögensanlage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Im Jahr 2018 wurden bis zum Zeichnungsschluss am 30.01.2018 weitere 967 TEuro € emittiert.

Die UDI Beratungsgesellschaft GmbH wurde von der Gesellschaft mit der Vermittlung dieser Emission beauftragt.

Über die Verwendung der eingeworbenen Nachrangdarlehen für Investitionen entscheidet jeweils die Geschäftsführung der te energy sprint I GmbH & Co. KG auf Basis einer Prüfung der jeweiligen Qualitätskriterien.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik sinkt. Parallel dazu sinken auch die Preise für Solar-Anlagentechnik.

Daraus ergeben sich Investitionsmöglichkeiten sowohl in Photovoltaikanlagen, die nach den Tarifen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) in das Stromnetz einzuspeisen, als auch solche, für die es rentabel ist, den erzeugten Strom in großen Teilen selber nutzen.

Die te energy sprint I GmbH & Co. KG investierte daher in 2018 über Nachrangdarlehen im Wesentlichen in die Errichtung von Photovoltaikanlagen, die dann an Investoren weiterverkauft wurden bzw. werden. Darüber hinaus wurde für 2,6 Mio. Euro eine Beteiligung an einem schon errichteten italienischen Solarpark erworben.

Geschäftsverlauf und Lage

Vermögenslage

Zum 31.12.2019 waren 12.376 TEuro Nachrangdarlehen durch Anleger zur Verfügung gestellt worden und bildeten damit als Ausweis als Verbindlichkeiten den größten Posten (97% Anteil an der Bilanzsumme) auf der Passivseite der Bilanz, die eine Summe von 12.790 TEuro aufweist.

Auf der Aktivseite sind die an die Projektgesellschaften ausgereichten Nachrangdarlehen in Höhe von 8.611 TEuro (67% der Bilanzsumme) die wesentliche Position. Darüber hinaus ist ein nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil in Höhe von 1.442 TEuro ausgewiesen, der im Wesentlichen aus den Wertberichtigungen auf die Forderungen an die Projektgesellschaften resultiert.

Ertragslage

Aus den ausgereichten Darlehen an Projektgesellschaften ergaben sich Zinserträge in Höhe von 465 TEuro, denen Zinsaufwendungen für die Festzinsanlage von 433 TEuro gegenüberstanden.

Hinzu kommen aus kaufmännischer Vorsicht vorgenommene weitere Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 516 TEuro.

Der Jahresfehlbetrag lag bei 519 TEuro.

Finanzlage

Zum 31.12.2019 standen der te energy sprint I GmbH & Co. KG eingeworbene Nachrangdarlehen in Höhe von 12.376 TEuro zur Verfügung. Davon wurden bis zum 31.12.2019 in Darlehen an Projektgesellschaften sowie in Anteile an einem Solarpark mit einem Buchwert von 11.150 TEuro investiert.

Das Bankguthaben betrug zum 31.12.2019 198 TEuro.

Gesamtaussage

Es lagen Zinserlöse und Zinsaufwendungen unter den Planannahmen. Insgesamt ergab sich damit und aufgrund der außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen statt des prognostizierten Jahresüberschusses ein Jahresfehlbetrag.

Prognosebericht

Wir gehen davon aus, dass in 2020 keine neuen Investitionen erfolgen. Gleichzeitig ist nach derzeitigem Wissensstand mit keinen weiteren Wertberichtigungen zu rechnen, so dass mit einem ausgeglichenen Ergebnis geplant wird.

Chancen- und Risikobericht

Ziel des Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung gegen finanzielle Risiken jeglicher Art, insbesondere gegen das Ausfallrisiko bei ausgereichten Darlehen.

Die Rückzahlung der ausgereichten Darlehen ist abhängig u.a. vom Weiterverkauf der errichteten Anlagen durch die Projektgesellschaften. Verzögerungen bei der Errichtung bedingt durch z.B. Wetter oder Zulieferverzögerungen können hier zu Verzögerungen im Weiterverkauf und damit eventuell auch zu Verzögerungen bei der Darlehensrückzahlungen oder geringeren Darlehensrückzahlungen führen. Zudem generelle Liquiditätsengpässe auf Eben der Darlehensnehmer dazu führen, dass die Nachrangdarlehen durch die Projektgesellschaften nicht wie geplant bedient werden können.

Zudem kann es sein, dass der erworbene Solarpark nicht die erwartet Erlöse generiert, und insoweit auch nicht die erwarteten Zahlungen an die Gesellschaft leisten kann.

Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG

1. Im Geschäftsjahr 2019 hat die Gesellschaft folgende Vergütungen an eine Begünstigte gezahlt:

Empfänger / Vergütungsgrund feste Vergütung variable Vergütung
te management GmbH
Haftungsvergütung 8.825,00 Euro 0,00 Euro
Anlegerbetreuung 73.637,20 Euro 0,00 Euro
Gesamtsumme 82.562,20 Euro: 82.562,20 Euro 0,00 Euro

Es wurden keine besonderen Gewinnbeteiligungen gezahlt

2. Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr 2019 keine Mitarbeiter beschäftigt, daher betragen die Gesamtsumme und die Einzelsummen der an Führungskräfte und Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Emittenten von Vermögensanlagen auswirkt, im Geschäftsjahr 2019 gezahlten Vergütungen jeweils 0,00 Euro.

Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Aschheim, im August 2020

Stefan Keller

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 11.150.056,46 11.739.863,76
I. Finanzanlagen 11.150.056,46 11.739.863,76
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.888.760,85 2.599.756,04
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 652.374,25 141.148,01
3. sonstige Ausleihungen 8.608.921,36 8.998.959,71
B. Umlaufvermögen 198.469,77 192.509,21
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10,00 10,00
1. sonstige Vermögensgegenstände 10,00 10,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 198.459,77 192.499,21
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.441.771,32 922.720,06
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 1.441.771,32 922.720,06
Bilanzsumme, Summe Aktiva 12.790.297,55 12.855.093,03

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Rückstellungen 71.275,00 69.260,00
1. sonstige Rückstellungen 71.275,00 69.260,00
B. Verbindlichkeiten 12.520.883,93 12.515.037,18
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.009,64 2.451,40
2. sonstige Verbindlichkeiten 12.513.874,29 12.512.585,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 198.138,62 270.795,85
Bilanzsumme, Summe Passiva 12.790.297,55 12.855.093,03

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2019 – 31.12.2019
EUR
1.1.2018 – 31.12.2018
EUR
1. Umsatzerlöse 72.657,23 118.674,92
2. sonstige betriebliche Erträge 6.896,87 0,00
3. sonstige betriebliche Aufwendungen 114.905,24 233.996,33
4. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 465.377,33 486.220,96
davon aus verbundenen Unternehmen 8.468,88 15.622,66
5. Abschreibungen auf Finanzanlagen 515.917,45 457.361,20
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 433.160,00 369.520,06
7. Ergebnis nach Steuern -519.051,26 -455.981,71
8. Jahresfehlbetrag 519.051,26 455.981,71

Anhang

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Die te energy sprint I GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Aschheim und ist unter der Nummer HRA 111849 in das Handelsregister beim Amtsgericht München (vormals unter Nummer HRA 17664 beim Amtsgericht Nürnberg) eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für Kleinstpersonenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB i. V. m. § 267a HGB. Als Kleinstpersonenhandelsgesellschaft ist die Gesellschaft zur Aufstellung eines Anhangs grundsätzlich nicht verpflichtet. Als Emittent von Vermögensanlagen erstellt die Gesellschaft in Anlehnung an die Vorschrift des § 24 des Vermögensanlagegesetzes (VermAnlG) dennoch einen Anhang. Die Erstellung des Anhangs erfolgt freiwillig nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 HGB.

Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgenommen. Nach Ansicht der Geschäftsführung steht der Fortführung des Unternehmens aufgrund einer positiven Unternehmens- und Finanzplanung nichts entgegen.

1. Finanzanlagen

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.

2. Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihren Nominalwerten aktiviert.

3. Liquide Mittel

Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.

4. Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite Einzahlungen vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

5. Sonstige Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften und sind jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. ANGABEN ZUR BILANZ

1. Sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

2. Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 12.521 (Vj. TEUR 12.515) haben TEUR 828 (Vj. TEUR 138) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und TEUR 11.693 (Vj. TEUR 12.376) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 100 (Vj. TEUR 97) enthalten.

IV. SONSTIGE ANGABEN

Anzahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2019 keine Mitarbeiter.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Aschheim, den 5. Juni 2020

te energy sprint I GmbH & Co. KG
vertreten durch te Verwaltung II GmbH

Geschäftsführung

Stefan Keller

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2020 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

Der folgende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss. Der vorstehende, zur Offenlegung bestimmte Jahresabschluss macht von den Offenlegungserleichterungen gemäß § 327 HGB Gebrauch.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

An die te energy sprint I GmbH & Co. KG

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der te energy sprint I GmbH & Co. KG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der te energy sprint I GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit einem den deutschen gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Die Prüfung nach § 25 VermAnlG hat ergeben, dass bei der Gesellschaft keine Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VermAnlG bestehen, so dass die Prüfung und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG nicht zur Anwendung kommt.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere eingeschränkten Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Neuburg a.d. Donau, den 23. September 2020

PRIMUS Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Rainer Besenthal, Wirtschaftsprüfer

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